26.10.2015, 09:0926.10.2015, 09:46
- Ein heute 35-jähriger Algerier wohnt seit 13 Jahren in der Schweiz. Er hat ein Kind mit einer Schweizerin, gemeinsam leben sie von Sozialhilfe in einer Zürcher Gemeinde. Bis heute hat er knapp eine halbe Million Franken bezogen, wie der Tagesanzeiger berichtet.
- Das Migrationsamt des Kanton Zürich hat regiert: Es hat dem 35-Jährigen die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlängert.
- Das öffentliche Interesse an seiner Wegweisung wiege mehr als sein völkerrechtlich verbrieftes Recht auf Familienleben, zitiert der «Tagesanzeiger» aus der Wegweisungsverfügung. Der Algerier sei an seiner Fürsorgabhängigkeit selber schuld. Er spreche nach 13 Jahren kaum Deutsch und habe sich nicht genügend engagiert.
- Das Urteil gilt als streng. Es könnte aber vor Bundesgericht durchaus bestand haben. Wer «dauerhaft und in erheblichem Mass» sozialhilfeabhängig ist, dem kann das Bleiberecht in der Schweiz entzogen werden.
- Der Algerier hat gegen die Wegweisung Einspruch erhoben. Die Antwort der Rekursabteilung steht noch aus.
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