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Nicht am Elternabend erschienen: Bezirksgericht Bülach spricht Eltern frei

Nicht am Elternabend erschienen: Bezirksgericht Bülach spricht Eltern frei

05.09.2016, 18:0106.09.2016, 08:16
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Des eleves de 7e primaire de la classe de l'ecole Place du Grand-Saconnex ecoutent leur maitresse, lors de la rentree scolaire, ce lundi 29 aout 2016 a Geneve. (KEYSTONE/Salvatore Di Nolfi)
Bild: KEYSTONE

Das Bezirksgericht Bülach hat am Montag ein Ehepaar freigesprochen, das einem Elternabend fernblieb. Eine Schule hatte die Eltern eines Schülers via Statthalteramt angezeigt. Sie hätten mit ihrem unentschuldigten Fernbleiben gegen das Volksschulgesetz verstossen. Dagegen erhob das Ehepaar erfolgreich Einsprache.

Die Eltern eines heute 14-jährigen Sohnes waren gemäss Strafbefehl des Statthalteramts des Bezirks Bülach wiederholt an obligatorischen Anlässen der Schule unentschuldigt ferngeblieben. Ausserdem hätten sie auch nicht auf Schreiben der Schule, die der Sohn nur wenige Monate lang besuchte, reagiert.

Die Schulleitung reagierte und machte die Familie aus Jamaika, die praktisch kein Deutsch spricht, an einem Elterngespräch auf ihre Rechte und Pflichten aufmerksam. Dabei hätten die Eltern eine schriftliche Vereinbarung betreffend zukünftiger Teilnahmen an obligatorischen Schulveranstaltungen unterzeichnet.

Dennoch seien sie einen Monat später erneut einem obligatorischen Elternabend unentschuldigt ferngeblieben, worauf die Schule ans Statthalteramt gelangte. Dieses sprach schliesslich eine Busse von 200 Franken aus. Dagegen erhob das Ehepaar Einsprache und der Fall landete vor dem Bezirksgericht Bülach.

Das Gericht verwarf am Montag die Argumentation des Statthalteramts und sprach sowohl die Ehefrau als auch den Ehemann vom Vorwurf der Übertretung des Volksschulgesetzes frei.

Veranstaltung war nicht obligatorisch

Es gäbe einen grossen Unterschied zwischen den Vorschriften zu Elterngesprächen und Elternveranstaltungen. Die Veranstaltungen können nur in besonderen Fällen obligatorisch erklärt werden, «sonst sind sie es nicht», sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Das Gericht fand keine Hinweise darauf, dass der besagte Elternabend tatsächlich obligatorisch war. Die Aussagen des Ehepaars vor Gericht seien glaubhaft gewesen. «Wir glauben Ihnen, dass Sie davon ausgingen, dass der Anlass nicht obligatorisch war», sagte der Richter.

Die schriftliche Vereinbarung, die das Ehepaar unterzeichnet hatte, beziehe sich ausserdem nur auf obligatorische Anlässe.

Es liege zudem nicht am Ehepaar, seine Unschuld zu beweisen, sondern am Staat, der die Schuld beweisen müsse. Dies konnte der Staat nicht. Das Gericht zeigte sich etwa darüber verwundert, dass die Lehrerin des Sohnes nicht befragt wurde.

«Wir haben alles richtig gemacht»

An der Verhandlung zeigte sich das Ehepaar davon überzeugt, im Recht zu sein. Dies sei der einzige Anlass der Schule gewesen, an dem sie gefehlt hätten.

Für den betreffenden Elternabend, von dem sie wussten, hätten sie allerdings auch kein Formular bekommen, um sich anzumelden. «Wir haben es so verstanden, dass wenn wir uns mittels Formular nicht angemeldet haben, wir auch nicht am Anlass teilnehmen können», sagte der Ehemann vor Gericht. «Wir haben alles richtig gemacht.»

Das fehlende Formular und der Elternabend waren zwar in Telefonaten zwischen dem Ehepaar und der Schule ein Thema. «Uns war aber nicht klar, dass der Anlass obligatorisch war.»

Als die Lehrerin am Tag des Elternanlasses erneut anrief, war es zu spät. Die Eltern konnten aus terminlichen Gründen nicht mehr daran teilnehmen. (sda)

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23 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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dr.nonsens
05.09.2016 18:37registriert Juli 2016
Die frage ist: ist das wirklich eine push-mitteilung wert?
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Baba ♀️
05.09.2016 18:44registriert Januar 2014
Und wieviel hat diese Anzeige, der (verständliche) Rekursfrist und die Richtersprüche an Steuergeldern gekostet? Das war ein sehr teurer, unbesuchter Elternabend - und in meinen Augen eine völlige Überreaktion der Schule...😕
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Jay_Jay
05.09.2016 18:54registriert März 2014
Meine Eltern waren nie an einem Elternabend in der Oberstufe. Falls es um ein Problem ging, welches ausschließlich um mich ging, gab es einen Termin, welcher vereinbart wurde. Meine Eltern waren beide 100%berufstätig und hatten keine Zeit für irgendwelchen Unfug der Lehrer nur um zu zeige, dass die auch was machen.... und ja ich habe die Schule fertig gemacht, meine Lehre gemacht und sogar einen Bachelor.... und das alles obwohl meine Eltern nie an einem Elternabend teil genommen haben....
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