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Stadt Dietikon betrogen: Sozialhilfebezüger machte Ferien in Saint-Tropez und Asien

Stadt Dietikon betrogen: Sozialhilfebezüger machte Ferien in Saint-Tropez und Asien

Mit Geldern der Sozialhilfe gönnte sich ein Schweizer ein Leben mit Harley-Davidson-Motorrad, vier Autos und Ferien in der Ferne. Nun wurde er zu 40 Monaten Gefängnis verurteilt.
17.11.2017, 09:24
David Egger / az Limmattaler Zeitung
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Bezirksgebaeude in Dietikon (ZH) am Dienstag, 23. Mai 2017. Weil er eine Gefaengnisaufseherin mehrmals darum gebeten hat, ihm zur Flucht zu verhelfen, soll Hassan K. mit einer Freiheitsstrafe von weit ...
Bild: KEYSTONE

Das Bezirksgericht Dietikon hat einen mehrfach vorbestraften Schweizer verurteilt. Zwischen 2012 und 2015 erschlich er sich 105'000 Franken Sozialhilfe, indem er gegenüber der Stadt Dietikon falsche Angaben machte. Zwischen 2010 und 2012 erhielt er zudem 42'000 Franken zu viel von der Arbeitslosenkasse der Gewerkschaft Unia. Dabei war er arbeitstätig. Er hatte eine Security-Firma, die er selber führte.

Um das zu vertuschen, setzte er eine Strohfrau ein: Sie war als Geschäftsführerin registriert und unterschrieb ihm Dokumente, die der Stadt Dietikon bescheinigten, dass er nur ehrenamtlich für die Security-Firma arbeite. Alles Lug und Trug: Er war der Einzige, der Zugriff auf das Postfinance-Konto der Firma hatte. Von dort zahlte er sich für sein Teilzeitpensum Lohn aus. Zusammen mit den Arbeitslosen- und Sozialhilfegeldern standen ihm häufig über 5000 Franken monatlich zur Verfügung. Die ganz genauen Beträge sind schwierig zu rekonstruieren: Geschäfts- und Privatfinanzen waren völlig vermischt, eine Buchhaltung fehlte weitgehend.

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«Es lag keine finanzielle Notlage vor. Der Betrug hat ihm einen gehobenen Lebensstandard ermöglicht, zum Beispiel mit Ferien im Fernen Osten und Saint-Tropez.»Bezirksgerichtspräsident Stephan Aeschbacher

Entsprechend gab es viel Arbeit für das Gericht, das den Fall bis in die kleinsten Verästelungen analysierte. So musste es sich etwa auch mit Quittungen von Ikea, Ochsner Sport, eines Drogeriegeschäfts oder vom Caffè Spettacolo beim Dietiker Bahnhof herumschlagen, die der Täter als Geschäftsauslagen deklarierte, um eine kleinere Lohnsumme geltend machen zu können. Das Gericht fiel auf solche Spielchen nicht rein. «Wir können beim besten Willen keinen Bezug zur Geschäftstätigkeit feststellen», monierte Gerichtspräsident Stephan Aeschbacher.

Das richterliche Fazit aus den Berechnungen war klar: «Es lag keine finanzielle Notlage vor. Der Betrug hat ihm einen gehobenen Lebensstandard ermöglicht, zum Beispiel mit Ferien im Fernen Osten und Saint-Tropez.»

Verlustscheine im Umfang von 150'000 Franken

Der gewerbsmässige Betrug war nur das schwerste Delikt. Hinzu kam der Straftatbestand des mehrfachen Pfändungsbetrugs: Der Mann log auch das Dietiker Betreibungsamt an, damit dieses seinen Lohn nicht pfänden konnte. So häufte sich eine lange Liste von Verlustscheinen an, deren Summe sich auf über 150'000 Franken beläuft. Unter den Geschädigten sind insbesondere zahlreiche Gerichte, Steuerämter, Staatsanwaltschaften, Krankenkassen sowie ein Inkasso-Unternehmen.

Besonders dreist: Der Betrüger war sich trotz seines gehobenen Lebensstandards zu schade, seiner Ex-Frau die monatlich rund 470 Franken Unterhalt für das gemeinsame Kind zu überweisen. Lieber kurvte er mit seinem Motorrad herum. Marke: Harley-Davidson. Daneben besass er ein Zweitmotorrad, zwei Geländewagen und zwei weitere Autos. Wie in vielen anderen Dingen hielt er sich auch auf der Strasse nicht an die Regeln: 2011 wurde ihm der Führerausweis für mehrere Monate entzogen.

Wegen der zahlreichen Betrugsdelikte und der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten wurde er am Donnerstag schliesslich zu 40 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wovon er 255 Tage bereits in Untersuchungshaft abgesessen hat. Somit muss er noch weitere rund zweieinhalb Jahre hinter Gittern verbringen. Eine vom Zürcher Obergericht im Jahr 2012 bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu zehn Franken muss er jetzt zudem doch noch zahlen. Auf die Strafzumessung wirkte sich negativ aus, dass er bereits sechsfach vorbestraft war, zum Teil ebenfalls wegen Betrugsdelikten.

Auf die Forderung der Stadt Dietikon auf Rückzahlung der erschlichenen Sozialhilfegelder konnte das Bezirksgericht von Rechts wegen nicht eintreten. Die Stadt wird die Sache auf verwaltungsrechtlichem Weg angehen müssen. Forderungen anderer Stellen wurden am Donnerstag auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen.

Freispruch für die Strohfrau

Ebenfalls angeklagt war die Strohfrau, die als offizielle Geschäftsführerin der Security-Firma eingetragen war. Auch sie bezog Sozialhilfe. Die 36-jährige Deutsche musste sich wegen gewerbsmässigen Betrugs und Gehilfenschaft dazu verantworten, wurde aber mangels Beweisen freigesprochen. Eine Entschädigung für ihre viermonatige Untersuchungshaft erhält sie aber nicht, da sie die Pflichten einer jeden Geschäftsführerin verletzt hat. «Sie hat sich einspannen lassen und nicht das Minimum an Abklärungen getroffen. Damit hat sie das Verfahren mitverursacht», sagte der Richter. Die Frau muss auch Verfahrenskosten zahlen. (aargauerzeitung.ch)

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1 Kommentar
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Die beliebtesten Kommentare
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α Virginis
17.11.2017 12:59registriert März 2017
Das Urteil ist meiner Meinung nach richtig, auch wenn ich denke, dass das Mass der Haftstrafe noch "moderat" ist.

Durch sein kriminelles Handeln giesst er Öl ins Anti-sozialfeuer der SVP und desavouiert das Ansehen der Sozialwerke und, vor Allem, der Sozialhilfebezüger. Sowas finde ich äusserst verwerflich, bedient er sich doch am Topf derer, die sonst schon am Boden liegen.

Leider wird es auch in Zukunft immer wieder solche Leute geben und es ist vermutlich schwer zu verhindern, dass sie einen Weg zu betrügen finden. Leider.
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