Der 23-Jährige, der die Hauptschuld am Tod des Winterthurer «Hanfpapstes» trägt, ist zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Bezirksgericht sprach ihn am Donnerstag der vorsätzlichen Tötung sowie wegen Raubes und Nötigung schuldig.
Das Gericht ging bei seinem Urteil über den Antrag der Anklage hinaus. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung verlangt. Die Freiheitsstrafe wird zugunsten einer stationären Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung, einer so genannten «kleinen Verwahrung», aufgeschoben. Dies weil der 23-jährige Iraner als psychisch krank gilt.
Zusammen mit einem Komplizen hatte er am 6. Mai 2014 in Winterthur einen als «Hanfpapst» bekannten Kleindealer überfallen, um an «Gras» zu kommen. Dabei hatte er dem Opfer drei heftige Fausthiebe versetzt. Dabei stürzte der «Hanfpapast» und starb später an den Folgen eines Schädelbruchs.
Vor Gericht gab der Iraner zu, auf das Opfer eingeschlagen zu haben, machte aber Notwehr geltend. Die Richter sahen es indessen als erwiesen an, dass er ohne Grund «massive Gewalt» anwendet hatte.
Den 20-jährigen Mittäter verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten wegen unterlassener Nothilfe und Nötigung, allerdings unter Aufschub bei einer Probezeit von drei Jahren. Er hatte den Überfall auf den damals 53-jährigen «Hanfpapst» geplant.
Zum Zeitpunkt der Gewalttat hatte er den Tatort bereits wieder verlassen. Weil ihm der Haupttäter später eine Videoaufnahme vom blutverschmierten Opfer zeigte, machte er sich jedoch gemäss Gericht der Unterlassung der Nothilfe sowie der Nötigung schuldig. (whr/sda)