Ein ehemaliger Zürcher Stadtpolizist soll Informationen aus dem polizeilichen Rapportsystem an Personen aus dem Rotlichtmilieu weitergegeben haben. Das Zürcher Obergericht verurteilte den Beschuldigten aus der «Chilli's Affäre» am Montag wegen Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung. Vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs sprach es ihn frei.
Das Obergericht begründete den Freispruch bezüglich des Amtsmissbrauchs mit einem mittlerweile ergangenen Urteil des Bundesgerichts. Dieses kam in einem ähnlich gelagerten Fall eines anderen Beschuldigten der «Chilli's Affäre» zum Schluss, dass kein Amtsmissbrauch vorgelegen sei.
Das Obergericht verurteilte den mittlerweile 47-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 170 Franken. 169 Tage davon hat er bereits in Form von Untersuchungshaft abgesessen. Lässt er sich in den nächsten zwei Jahren erneut etwas zuschulden kommen, wird der Rest der Strafe fällig.
Das Bezirksgericht, welches ihn im Gegensatz zum Obergericht auch des Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen hatte, hatte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 170 Franken verurteilt, ebenfalls bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Die «Chilli's Affäre» wurde vor bald acht Jahren publik. Im November 2013 wurden fünf Zürcher Stadtpolizisten verhaftet. Sie standen im Verdacht, korrupt gewesen zu sein. Sie sollen zu Personen aus dem Rotlichtmilieu Kontakte gepflegt haben, um diese unter anderem vor Razzien zu warnen. Als Gegenleistung sollen sie gratis Sex mit Prostituierten gehabt haben.
Ein grosser Teil der Vorwürfe liess sich in den folgenden jahrelangen Ermittlungen nicht erhärten. Auch gegen den ehemaligen Polizisten, der am Montag vor dem Obergericht stand, musste ein grosser Teil der ursprünglich erhobenen Vorwürfe fallengelassen werden. (aeg/sda)