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Toter Mann im Zürcher Seefeld: Geflüchteter Häftling unter Verdacht

Toter Mann im Zürcher Seefeld: Geflüchteter Häftling unter Verdacht

02.07.2016, 16:3002.07.2016, 19:09
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Nach dem Tötungsdelikt an einem Mann im Zürcher Seefeld sucht die Kantonspolizei nach einem aus der Strafanstalt Pöschwies geflohenen Häftling. Der 23-Jährige wird verdächtigt, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Ein bereits am Donnerstag verhafteter Mann befindet sich in Untersuchungshaft.

Geflohener Häftling auf einem Fahndungsbild der Polizei.
Geflohener Häftling auf einem Fahndungsbild der Polizei.Bild: kapo zh

Der Verdächtige war nach einem Hafturlaub nicht mehr in die zürcherische Strafanstalt zurückgekehrt, wie die Staatsanwaltschaft und die Zürcher Kantonspolizei am Samstag mitteilten. Der Schweizer sass dort wegen verschiedener Gewaltdelikte. Der Geflüchtete sei als gewaltbereit einzustufen und dürfte bewaffnet sein, heisst es.

Der Schweizer sass wegen Freiheitsberaubung, versuchten Raubes, versuchter Nötigung und anderer Delikte im Gefängnis, wie das Zürcher Amt für Justizvollzug mitteilte. Er war im September 2015 vom Zürcher Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren und einer ambulanten Massnahme verurteilt worden. Die Strafe verbüsste er bereits seit Februar 2014.

Im Hafturlaub abgehauen

«Ende 2017 wäre der Mann bei guter Führung freigekommen», sagte Thomas Manhart, Chef des Amtes für Justizvollzug, auf Anfrage der sda. Bis zum Zeitpunkt des Hafturlaubs habe er sich im Strafvollzug wohl verhalten. «Nach unserer Risikoeinschätzung gingen wir davon aus, dass der Häftling zurückkehren wird.»

Der Häftling war am 23. Juni nicht wie vereinbart aus dem Hafturlaub zurückgekehrt. Es war sein erster alleiniger Urlaub, wie Manhart sagte. «Zuvor hatte er bereits mehrere begleitete Hafturlaube.» Der Mann wurde zur Fahndung ausgeschrieben. Ob diese öffentlich gemacht werde, entscheide die Polizei, sagte Manhart.

Gegen den 23-Jährigen besteht der dringende Verdacht, dass er am Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld vom vergangenen Donnerstag beteiligt war, wie die Zürcher Kantonspolizei mitteilte. Ermittlungen am Tatort hätten diesen Verdacht ergeben, sagte ein Polizeisprecher.

Ein 42-jähriger Zürcher war in der Nähe des Bahnhofs Tiefenbrunnen von einer Passantin schwer verletzt angetroffen worden. Kurz darauf brach er zusammen und starb. Der Mann wies mehrere Stichwunden am ganzen Körper auf

Zweiter Tatverdächtiger in U-Haft

Bereits am Donnerstag war ein Mann verhaftet worden, der kurz nach der Tat in der Nähe des Tatorts über die Gleise davongerannt war. Gegen diesen besteht ebenfalls dringender Tatverdacht. Er befindet sich auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft.

Aus ermittlungstaktischen Gründen macht die Kantonspolizei keine Angaben zu dessen Identität. Hintergrund der Tat, Tatablauf und Motiv sind nach wie vor unklar. Das Amt für Justizvollzug werde den Fall nun analysieren, heisst es in der Mitteilung. Am kommenden Montag will auch die Direktion der Justiz und des Innern Stellung dazu nehmen.

Für den geflüchteten Häftling gelte zum jetzigen Zeitpunkt die Unschuldsvermutung, schreibt das Amt für Justizvollzug. «Wir wissen noch nicht, ob er an der Tat beteiligt war», sagte Manhart. Erste Priorität habe nun aber die Fahndung und Ergreifung des Flüchtigen. (sda/meg)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Piwi
02.07.2016 16:52registriert Februar 2016
Kann mir jemand erklären, was der Sinn von Hafturlaub ist?
Ich könnte mir einige wenige Situationen vorstellen, wo das als Sozialisierungsmassnahme denkbar wäre (z.B. für einen Familienvater, der wegen Nicht-Gewaltdelikten einsitzt, im Sinne seiner Familie).
Wenn ein Hafturlaub aber generell gewährt wird, und man so sogar gewaltbereite Verbrecher unbegleitet in die Gesellschaft hinauslässt, halte ich das für grob fahrlässig und auch sinnfrei.
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