Die ehemalige Zürcher Titularprofessorin Iris Ritzmann ist in der Affäre Mörgeli definitiv freigesprochen worden: Sowohl die Zürcher Staatsanwaltschaft als auch der SVP-Politiker Christoph Mörgeli haben ihre Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom Dezember 2014 zurückgezogen.
Dies hält das Zürcher Obergericht in einem Beschluss vom 14. März fest. Andrea Schmidheiny, Sprecherin am Obergericht, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda am Freitag eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung».
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Mörgeli muss Ritzmann zusätzlich eine Prozessentschädigung von 5000 Franken zahlen. Weitere 5000 Franken erhält sie aus der Gerichtskasse.
Das Zürcher Bezirksgericht hatte Iris Ritzmann, eine ehemalige Mitarbeiterin von Mörgeli am Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich, im Dezember 2014 vom Vorwurf der mehrfachen Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.
Die Beweismittel, auf welche sich die Anklage stützt, seien nicht zulässig, hielt es fest. Auch das Obergericht und das Bundesgericht bezeichneten im Dezember 2015 respektive Dezember 2016 die Beweise als «nicht verwertbar».
Die Staatsanwaltschaft Zürich hatte Ritzmann im Sommer 2014 wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt. Sie soll mit einem Journalisten des «Tages-Anzeigers» Kontakt gehabt und ihm Informationen zugespielt haben.
Der «Tages-Anzeiger» hatte am 11. September 2012 einen kritischen Artikel über die Tätigkeit von Christoph Mörgeli, dem damaligen Kurator des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich, publiziert. Darin wurden zwei Berichte erwähnt, in denen die Leistung von Mörgeli als mangelhaft bezeichnet worden sein soll. Die Universität reichte darauf Strafanzeige gegen Unbekannt ein.
Die Staatsanwaltschaft hatte darauf sämtliche Festnetz- und Mobiltelefonanschlüsse und die E-Mail-Adressen der Mitarbeiter für bestimmte Zeiträume auf Kontakte mit Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Zeitungsredaktionen beziehungsweise Journalisten abgeglichen. (sda)