Der Fall Céline schockierte vor knapp zwei Jahren die Schweiz. Die damals 13-jährige Céline wurde von Klassenkameraden gemobbt. Auch nach der Schulzeit im Internet. Sie nahm sich im Spätsommer 2017 das Leben.
Zwei Jugendliche wurden deswegen verurteilt: Ein Junge wegen Nötigung und ein Mädchen wegen versuchter Drohung und Beschimpfung. Wie «Rundschau»-Recherchen zeigen, mobbt die Täterin nun andere.
Noch aus der Jugendpsychiatrie sendete sie ein Drohvideo an ein anderes Mädchen. «Hör mal zu, du kleine Nutte: Wir werden dich finden. Und zweitens, du wirst genauso sterben wie Céline!», sagte sie darin. Das Verfahren wurde aber eingestellt. Grund war eine juristische Formalität: Auf dem Video waren zwei Personen zu sehen, die Anzeige wegen des Drohvideos richtete sich aber nur gegen die Haupttäterin.
Der «Rundschau» liegen ausserdem Chat-Protokolle von vergangener Woche vor. Darin droht die Täterin einem Mädchen: «Ich reisse dir deine Pussy auf» oder «Ich verboxe dich, du kleine Schlampe». Das beschimpfte Mädchen sei nach eigenen Aussagen zur Kantonspolizei Zürich gegangen, sei dort aber unter der Begründung weggeschickt worden, dass diese Aussagen keine Straftaten seien.
Die Kapo Zürich widerspricht dem. Sie bestätigt zwar den Besuch des Mädchens, haltet aber fest, dass sie nach einem Gespräch keine Anzeige habe erstatten wollen.
In der «Rundschau»-Reportage rufen die Eltern die Politik dazu auf, etwas zu tun: «Uns ist klar, unsere Tochter kommt nicht mehr zurück. Aber es muss sich etwas ändern». Sie wollen, dass der Straftatbestand Cybermobbing eingeführt wird.
Rechtlich nicht nötig, meint Strafrechtsprofessor Jonas Weber im Gespräch mit SRF: Cybermobbing sei durch klassische Straftatbestände wie Drohung, Beschimpfung oder Nötigung bereits abgedeckt. Politisch könnte die Einführung von Cybermobbing allerdings eine präventive Wirkung haben. (jaw)
Der gesamte «Rundschau»-Beitrag wird heute Abend um 20.05 Uhr auf SRF1 ausgestrahlt.