Vor dem Bezirksgericht Zürich müssen sich ab heute Mittwoch ein knapp 36-jähriger Mann und zwei Komplizen verantworten. Sie sind wegen der Ermordung eines Türstehers, der versuchten Tötung eines zweiten Mannes sowie diverser anderer Delikte angeklagt. Die Verhandlung dürfte vier Tage dauern.
Dem Tötungsdelikt ging eine lange Feindschaft zwischen dem beschuldigten Schweizer mit kosovarischen Wurzeln und dem Opfer, einem als Türsteher tätigen Hooligan und Kampfsportler, voran. Die beiden kannten sich von früher. In direkten Begegnungen und mit Beschimpfungen und Drohungen per Telefon, SMS und in den sozialen Medien schaukelten sich die Kontrahenten hoch.
Für den frühen Morgen des 1. März 2015 hatten sie sich in Zürich Affoltern verabredet, um die Angelegenheit zu klären, wie der Staatsanwalt in der Anklageschrift schreibt. Der Türsteher kam mit drei, der Beschuldigte mit zwei Kumpels, einem heute 25-jährigen Türken und einem heute 35-jährigen Tschetschenen. Die beiden stehen als Mitbeschuldigte vor Gericht. Der jüngere hatte für den mutmasslichen Haupttäter einen Revolver mitgebracht.
Zuerst kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung, die allerdings bald in Tätlichkeiten ausartete. Die beiden Gruppen besprühten sich laut Anklage auch gegenseitig mit Pfefferspray. Der 25-Jährige zog schliesslich den Revolver und gab einen Schuss in die Luft ab. Die vier Gegner rannten davon.
Nun griff sich laut Anklageschrift der Hauptbeschuldigte die Waffe und schoss hinter den Flüchtenden her. Der Türsteher wurde in den Rücken getroffen, und zwar so schwer, dass er noch am Tatort starb. Der neben ihm rennende Kollege kam unverletzt davon. Der Ankläger sieht Mord und Mordversuch als gegeben.
Der 36-Jährige gibt zu, geschossen zu haben. Er verneint aber jegliche Tötungsabsicht und macht Notwehr geltend. Der Staatsanwalt wirft ihm Mord und Mordversuch, Angriff, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und weitere Delikte vor.
Die Anklage gegen die beiden Mitbeschuldigten lautet auf Körperverletzung, Angriff, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und weitere Delikte. Dem Türken wirft der Ankläger zudem Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung vor. Die Strafanträge gibt der Staatsanwalt im Rahmen der Verhandlung bekannt. Der Verteidiger des Hauptbeschuldigten wollte sich vor der Verhandlung nicht äussern. (sda)