Entgegen einer Empfehlung der Zürcher Kantonsregierung hat die Stadt Zürich eine Koran-Verteilaktion in der Innenstadt am Samstag bewilligt. Sie hat nach eigenen Angaben keine konkreten Hinweise darauf, dass von den «Lies!»-Aktivisten eine Gefahr ausgeht.
Es gebe keine Beweise oder Gerichtsurteile gegen «Lies!»-Aktivisten, sondern nur Vermutungen, sagte der Stadtzürcher Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (AL) im Regionaljournal Zürich/Schaffhausen von Radio SRF am Dienstag. Ein Verbot würde die Grundrechte einschränken. «Wir müssen aufpassen, dass wir die Grundrechte schützen und nicht etwas verbieten, wofür wir keine Grundlage haben.»
Die Verteilaktion wurde dem Medienbericht zufolge unter Auflagen bewilligt. So dürfen maximal fünf Personen Korane verteilen. Die Aktivisten müssten zudem alle bei der Stadt ihre Personalien angeben.
Im Mai hatte der kantonale Sicherheitsvorsteher Mario Fehr (SP) allen Zürcher Gemeinden empfohlen, allfällige Gesuche für solche Standaktionen abzulehnen. Es gehe nicht um Religionsfreiheit, sondern um die Sicherheit der Bevölkerung und darum, Anwerbeversuche zu verhindern, sagte Fehr damals.
Es gebe Hinweise dafür, dass die Koran-Verteilaktionen des salafistischen Vereins «Die wahre Religion» vorwiegend dazu dienten, Unterstützer für den Islamischen Staat zu rekrutieren.
In Deutschland ist die Gruppierung «Die wahre Religion» seit vergangenem November verboten.
Bei der kantonalen Sicherheitsdirektion reagierte man am Dienstag mit Unverständnis auf den Entscheid der Stadt Zürich. Man bedaure, dass der Stadtzürcher Sicherheitsvorsteher entgegen der ausdrücklichen Empfehlung nicht gewillt sei, diese Aktivitäten zu verhindern, teilte Fehrs Sprecher Urs Grob der sda mit.
Auch andere Kantone schränkten die Aktivitäten von «Lies!» konsequent ein. «Es ist nicht nachvollziehbar, warum das in der Stadt Zürich nicht auch möglich sein sollte», so Grob. (sda)