Die beiden 16- und 17-jährigen Jugendlichen, die nach einem Schiessunfall vom Dienstagabend im Bezirk Pfäffikon ZH verhaftet worden sind, sassen am Donnerstagmorgen noch in Haft. Ihr schwer verletzter 15-jähriger Kollege liegt weiterhin im Spital.
Nach wie vor klären die Ermittlungsbehörden, wie es zu dem Schuss gekommen ist, und wie die Jugendlichen – alles Schweizer – an die Waffe kamen. Sollte sich herausstellen, dass die Waffe unsachgemäss gelagert wurde, würde der Halter dafür zur Verantwortung gezogen.
Die beiden Inhaftierten unterliegen dem Jugendstrafrecht. Gemäss diesem müssen sie nach der Verhaftung innert 24 Stunden dem Jugendanwalt vorgeführt werden, der dann wiederum innert 24 Stunden über die Anordnung von Untersuchungshaft entscheidet, wie ein Sprecher der Oberjugendanwaltschaft am Donnerstag der Nachrichtenagentur SDA sagte.
Die U-Haft dauert maximal sieben Tage. Über eine allfällige Verlängerung entscheidet das Zwangsmassnahmengericht. Damit unterscheidet sich das Jugendstrafrecht von jenem für Erwachsene: Hier entscheidet das Zwangsmassnahmengericht bereits über die erstmalige Anordnung der U-Haft. Diese gilt für drei Monate und kann wiederholt für jeweils weitere drei Monate verlängert werden.
Die drei Jugendlichen hatten im Keller eines Einfamilienhauses mit einer Handfeuerwaffe hantiert. Auf einmal fiel ein Schuss, der den 15-Jährigen schwer verletzte. Der Vorfall ereignete sich im Bezirk Pfäffikon. Welcher des Trios im fraglichen Haus wohnt, wird von den Behörden nicht bekannt gegeben.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Familien machten die Untersuchungsbehörden bisher auch keine genaueren Angaben zum Ort des Vorfalls. Medienberichte, wonach die Jugendlichen sich in einem Weiler bei Kyburg ZH aufhielten, dementierte die Oberjugendanwaltschaft allerdings nicht.
Der Schwerverletzte war von einem Rega-Helikopter ins Spital geflogen worden. Am Donnerstag befand er sich noch in Spitalpflege. Über seinen Gesundheitszustand waren keine Auskünfte erhältlich. Die beiden anderen sitzen nach wie vor in Haft. (sda)