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«Badewannen-Mörder» stirbt vor Ende des Berufungsprozesses

«Badewannen-Mörder» stirbt vor Ende des Berufungsprozesses

31.01.2023, 17:0031.01.2023, 16:27
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Im Mai 2021 wurde ein IT-Berater wegen Mordes und versuchten Mordes an seiner Ex-Frau vom Bezirksgericht Meilen verurteilt. Der Fall machte als «Badewannen-Mord» Schlagzeilen.

Ein Geständnis der Tat hatte der 50-Jährige nie abgelegt – das seien alles «Unfälle» gewesen, sagte er jeweils.

Darum war er mit dem Urteil auch nicht einverstanden und zog es eine Instanz weiter. Der IT-Spezialist verlangte einen Freispruch und eine Genugtuung von 2 Millionen Franken für die über vierjährige Untersuchungs- und Sicherheitshaft.

Nun verstarb er an einer Krebserkrankung, bevor das Berufungsverfahren beendet werden konnte.

Für das Obergericht ist der Tod des Mannes ein «unüberwindbares Verfahrenshindernis», welches das Fällen eines Urteils verhindere, darum werde das Verfahren auch eingestellt. Das teilte das Obergericht in seinem kürzlich publizierten Beschluss mit. Es entschied dabei auch, dass der Verstorbene, respektive seine Erben, keine Entschädigung und Genugtuung vom Staat erhalten.

Der Staatsanwalt fordert vor dem Bezirksgericht Meilen f
Bild: sda

Mordversuch bereits zwei Jahre vorher

Der Schweizer wurde vom Bezirksgericht Meilen zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte die von ihm geschiedene Frau 2014 in der Wanne mit heissem Wasser übergossen und dann ertränkt.

Bereits zuvor – im Jahr 2012 in den Ferien auf Mallorca – hatte der Verurteilte versucht, seine Frau zu töten. Damals hatte er diese zusammengeschlagen und mit dem Auto überfahren, so die Anklage. Danach liess er sie schwer verletzt und ohne Erinnerung an den Vorfall liegen. Seither war sie gehbehindert und auf Hilfe angewiesen.

Der Auslöser war offenbar, dass sich seine Frau von ihm trennen und das gemeinsame Kind mitnehmen wollte.

Die Versicherung wurde misstrauisch

Gepflegt wurde die Frau ausgerechnet von ihrem mittlerweile Ex-Mann. Dieser hat sie systematisch isoliert, Spitex- und Therapiebehandlungen verhindert und gemäss Urteil des Bezirksgerichtes Meilen schliesslich umgebracht.

Dass die «Unfälle» schliesslich als Mord erkannt wurden, war dem Misstrauen einer Versicherung zu verdanken. Da der Mann umgehend nach dem Tod der Frau die Todesfallversicherung von einer halben Million Franken einforderte, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben – was schliesslich die Mordermittlungen auslöste.

(yam/sda)

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