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Zürich

Dachdecker schmeisst seinen Hund gegen die Wand

Dachdecker schmeisst seinen Hund gegen die Wand: 15 Monate Freiheitsstrafe

Er malträtierte seinen Hund, fuhr mit Drogen intus Auto und blieb den Gerichtsverhandlungen fern. Nun wurde der 39-jährige Deutsche verurteilt.
01.02.2019, 11:08
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Bild: KEYSTONE

Ein 39-jähriger deutscher Dachdecker soll im Herbst 2015 seinen drei Monate alten Hund gepackt und an die Wohnzimmerwand geschmissen haben, weil das Tier aufs Sofa uriniert haben soll. Wie seine Ex-Freundin sagte, soll er dem Hund danach die Schnauze und die Nase zugehalten haben, damit der Hund nicht mehr jaulte. Die Ex-Freundin reichte Strafanzeige ein. Der Tierarzt stellte später beim Hund einen Schienbeinbruch fest.

Dem Mann, wohnhaft in Wädenswil, wurde zudem vorgeworfen, am Bahnhof Wetzikon einen Polizisten als «Arschloch» und «Hurensohn» bezeichnet zu haben. Weiter soll er einem Polizisten gesagt haben, dass er ihn «in die Fresse hauen» würde und dass sie selber schuld seien, wenn seine Amerikanische Bulldogge sie beissen würde.

Mit Cannabis und Alkohol intus Auto gefahrenAusserdem fuhr er trotz Führerausweisentzug mit dem Auto und fuhr dabei jemandem über dem Fuss. Und das mit Drogen intus: Er hatte Cannabis konsumiert und 1.39 Promille Alkohol im Blut. Als ihn die Polizei befragte, soll er zudem angegeben haben, «sich den Weg freischiessen» zu wollen, falls er verurteilt werde.

Das Zürcher Obergericht hat ihn nun zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Dies wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz und weiterer Delikte, wie die «NZZ»  am Freitag berichtete. Damit bestätigte das Obergericht ein früheres Urteil des Bezirksgerichts Hinwil.

Schwere psychische Störung

Die Strafe muss er absitzen, sie wurde unbedingt ausgesprochen. Dies wegen zahlreicher Vorstrafen. Weiter wurde eine ambulante Massnahme während des Strafvollzugs angeordnet, da dem Täter eine schwere psychische Störung attestiert wurde, wie es im Zeitungsbericht weiter heisst. Zur Freiheitsstrafe hinzu kommt zudem eine Busse von 300 Franken.

Sowohl den beiden Verhandlungsterminen vor dem Bezirksgericht Hinwil als auch der Obergerichtsverhandlung war der Täter ferngeblieben. Da sein Aufenthaltsort unbekannt ist, wurde ihm auf Antrag des Anwalts das Erscheinen vor Obergericht erlassen. Ob, wann und wo er dereinst wieder auftauchen wird, ist nun die Frage.  (liz)

Hunderettung in letzter Sekunde

Video: srf/SDA SRF
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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Chriguchris
01.02.2019 11:25registriert November 2018
Zahlreiche Vorstrafen und dann doch "nur" 15 Monate.... Ja ich weiss, wir leben in einem Rechtsstaat und der man hat eine psychische Störung, nichtsdestotrotz dünkt es mich sehr wenig im Angesicht seiner Taten.
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outdoorch
02.02.2019 00:08registriert Dezember 2017
Ja, Welpen pissen nun mal in die Wohnung. Der Hund tut mir nicht nur wegen der Verletzungen leid: Er ist durch die ihm angetane Gewalt, mitten in der für das Tier wichtigen Prägungsphase, ein klassischer Kandidat für künftige Beissattacken. Der Hund sollte so schnell als möglich in erfahrene Hände geraten.
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