Der Verein «al Huda», der in Volketswil ZH den ersten islamischen Kindergarten der Schweiz eröffnen will, gibt sich noch nicht geschlagen: Er zieht den ablehnenden Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiter.
Das Verwaltungsgericht hatte Anfang Juli eine Beschwerde von «al Huda» abgewiesen. Es kam zum Schluss, dass das Zürcher Volksschulamt und der Regierungsrat die Bewilligung für einen Kindergarten zu Recht verweigert hätten.
Dieser Entscheid überrasche den Vorstand nicht, schreibt der islamische Verein in einer am Samstag auf seiner Hompage publizierten Medienmitteilung. Die «gegenwärtige Stimmung» habe darauf hingedeutet. «Al Huda» erhoffe sich nun vom Bundesgericht «einen gerechten, fairen und rechtsstaatlichen Entscheid».
Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Entscheid bemängelt, das Konzept des Vereins nehme keine genügende Abgrenzung zwischen dem «profanen Kindergartenunterricht» und den religiösen Unterrichtsinhalten vor. Als problematisch bezeichnete das Gericht aber auch die enge Verbindung zum umstrittenen Islamischen Zentralrat (IZRS).
Diese Verbindung wird jedoch von «al Huda» energisch bestritten. Das Verwaltungsgericht stütze sich allein auf die Tatsache, dass die administrative Leiterin des Vereins «al Huda» früher Mitglied des IZRS gewesen sei. Sie habe jedoch ihre Mitgliedschaft ein halbes Jahr vor der Einreichung des Kindergarten-Konzeptes freiwillig aufgegeben, heisst es in der Mitteilung.
Der Verein «al Huda» sei eine eigenständige juristische Person mit eigenen Zielen und Werten. «Uns verbindet mit dem IZRS weder die Vorgehensweise noch unterhalten wir zu diesem persönliche oder organisatorische Verbindungen», versichert der Vereinsvorstand.
Bereits im Januar hatte der Verein «al Huda» eine Strafanzeige gegen das Volksschulamt und die Bildungsdirektion eingereicht. Er macht geltend, die beiden Instanzen hätten das Konzept für den Kindergarten mit Randbemerkungen wie «Schizo» und «Pädophilie» versehen.
Das Verwaltungsgericht, so der Verein, habe diese Verleumdung und diesen Amtsmissbrauch und damit die Befangenheit zwar als unbestrittenes Element taxiert. Es habe jedoch eine Lösung aus dem Ärmel gezaubert, um diesem «schweren Mangel keine Folgen zugestehen zu müssen». Die Strafanzeige sei noch bei der Staatsanwaltschaft hängig.
Der Verein «al Huda» will im Iman Zentrum in Volketswil einen Kindergarten für 15 bis 25 Kinder errichten. Angestellt werden sollen zwei Kindergärtnerinnen mit je einem Pensum von 60 Prozent. Zudem sind eine Koran- und eine Arabischlehrerin mit einem Pensum von je 20 Prozent vorgesehen. (sda)