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60-jähriger wegen illegal entsorgter Tüte vor Gericht

Justizia mit Sack
Oh, Justitia!Bild: shutterstock.com

Das passiert, wenn ein Jurist wegen eines Papiersacks vor einem Zürcher Gericht steht

Gerichtsverhandlungen wegen einer illegal entsorgten Papiertüte kommen selten vor, sind aber umso unterhaltsamer – wie ein Fall am Bezirksgericht Zürich zeigt. 
16.10.2018, 07:3621.12.2018, 12:53
William Stern
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Es ist schwierig, in diesem 60-jährigen Romand, der am Dienstagnachmittag im Sitzungssaal 1 des Bezirksgerichts Zürich antritt, um der Gerechtigkeit Genüge zu tun, einen Abfallsünder zu erblicken. Abfallsünder, das sind ja Menschen mit verschlagenen Gesichtern und buckelhaftem Gang, die zu unchristlicher Uhrzeit an Sammelstellen herumlungern, die Taschen voller ausgewaschener Joghurt-Becher und eingeknickter Schnittwurst-Verpackungen.

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Dem rechtschaffenen Bürger begegnen sie jedenfalls für gewöhnlich nur auf Boulevard-Titelseiten, wecken dann aber ein Gefühl natürlichen Abscheus, ähnlich dem Öffnen einer Tupperware-Dose von der letzten Frühlingsspaghettata.   

Die Juristerei, die ja an linguistischen Lähmungszuständen und semantischen Schluckaufen nicht arm ist, bringt manchmal eben auch grossartige Blüten hervor.

Umso erstaunter ist man ob dem tadellosen Anblick des Beschuldigten: massgeschneiderter Anzug (dunkelblau), der gestärkte Hemdkragen (rosa) keck hervorlugend, fein gerippte Socken (dunkelblau). Höchstens die Halbschuhe, leicht abgetragen und mit erkennbaren Altersflecken, lassen einen Hauch von Nachlässigkeit durchschimmern, aber das kann auch einem gepflegten savoir-vivre zugeschrieben werden – ausserdem zahlt man heute viel Geld, um sich einen so wertigen Retro-Chic an die Fusssohle zu heften. 

Und doch steht der Anwalt aus dem Welschland nun als Beschuldigter vor Gericht, angeklagt des Verstosses gegen Paragraf 14 Absatz 1 des Abfallgesetzes, welches das Ablagern oder Stehenlassen von Abfällen im Freien auf öffentlichem und privatem Grund verbietet. 234 Verzeigungen gegen das Abfallgesetz stellte die Stadt Zürich 2016 aus, 2017 waren es noch mehr.

Einer dieser Strafbefehle traf den Juristen C. Wie konnte das passieren?

Am Anfang steht eine Papier-Tragetasche eines grossen Schweizer Grossisten, in leerem Zustand Hutersatz, Faltobjekt, oder untauglicher Fallschirm. In gefülltem Zustand und am falschen Ort gelagert: corpus delicti.

Aber Recht ist Recht und Unrecht ist zu bekämpfen, ob es um 120 Franken Busse oder 10 Jahre Gefängnis geht.

Irgendwann zwischen 20. Juli und 2. August 2017 fiel ein solches den Abfalldetektiven im Zürcher Kreis 7 in die Hände, Ermittler im endlosen Kampf gegen die Vermüllung der Stadt. Die Detektive förderten laut Anklageschrift Essensreste, Tetrapack, Lebensmittelverpackungen und Plastikfolien zutage – und zwei Briefe; eine Parkbusse aus Freiburg im Breisgau und eine Busse wegen Falschparkens aus Lausanne, adressiert an den Beschuldigten.

Offensichtlich ein Symbolbild.
Offensichtlich ein Symbolbild.Bild: shutterstock

Für das Statthalteramt Zürich ein stichhaltiger Beweis. Für den Beschuldigten ein kleiner Affront, der nach Genugtuung verlangte.

Natürlich hätte man sich die Sache einfach sparen können, die Busse von 120 Franken, die das Stadtrichteramt verhängt hatte, dürfte für den Juristen verschmerzbar sein; auch das Gesamttotal von 470 Franken (inklusive Gebühren und Auslagen), wird kein grosses Loch in die Kasse des Anwalts reissen – bei einem monatlichen Einkommen von zwischen 30'000 und 40'000 Franken.

Aber Recht ist Recht und Unrecht ist zu bekämpfen, ob es um 120 Franken Busse oder 10 Jahre Gefängnis geht.

Abfall oder Kunst?

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Abfall oder Kunst
Ben Wells: «You’ve Made Your Waste, Now Lie In It»
quelle: hulton archive / keystone
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So trifft es sich, dass sich am Dienstagnachmittag ein Richter, ein Auditor, eine Gerichtsschreiberin und ein Anwaltspraktikant über den Fall einer illegal deponierten Papiertüte beugen. Hinzu kommt eine vom Gericht bestellte Übersetzerin.

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Als Beobachter muss man dankbar sein über das Insistieren des Anwalts aus Martigny. Die Anwältin des Beschuldigten sprach später von «einem der lustigsten Fälle» ihrer Laufbahn. Sie selber hatte massgeblichen Anteil daran.

Die Juristerei, die ja an linguistischen Lähmungszuständen und semantischen Schluckaufen nicht arm ist, bringt manchmal eben auch so grossartige Blüten hervor, wie zum Beispiel das Plädoyer der Verteidigerin, in dem sie darlegte, wieso der Jurist aus dem Wallis die Papiertüte praktisch unmöglich in Zürich deponiert haben konnte. 

«Bekanntlich ist die Kombination von Papier (gerade bei verhältnismässig dünnem Brief-/Druckerpapier) und einer Flüssigkeit (wie bspw. Wasser) mit einigen Widrigkeiten für Ersteres verbunden. Dies insbesondere hinsichtlich der strukturellen Integrität des Papiers, deren Verlust nicht nur droht, sondern ganz und gar unvermeidbar ist, wenn das Papier mit Wasser in einer bestimmten Menge in Berührung kommt. Sprich: Wird normales Brief- oder Büropapier mit Wasser durchnässt, saugt sich das Papier erst voll und löst sich früher oder später auf. Wird das Papier ein- oder mehrmals durchnässt und trocknet anschliessend wieder, ist es anschliessend zerknittert, gewellt und die darauf befindliche Tinte kaum noch – oder zumindest erschwert – lesbar.»

Der «allgemeine Menschenverstand und eine simple Internet-Recherche» hätten genügt, um zum Schluss zu gelangen, dass die Regenperiode in jenem Sommer und das regelmässige Aufsuchen der Sammelstellen durch Mitarbeiter des ERZ nur einen Schluss übrig liess: dass die Tasche am 2. August deponiert worden war. An diesem Tag aber hielt sich der Jurist nachweislich nicht in Zürich auf.

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Wie die an seine Anwaltskanzlei in Martigny adressierten Briefe in einer Tüte im Kreis 7 landeten, kann sich der Beschuldigte nicht restlos erklären. Die fünf auf ihn eingetragenen Autos würden regelmässig von seinen Kindern benutzt, Bussen bezahle er eingängig und leite sie dann an den oder die Verursacherin weiter. 

Das Urteil erfolgt am kommenden Freitag. 14 Monate nachdem eine herrenlose Papier-Tragetasche mit «Essensresten, Tetrapack, Lebensmittelverpackungen, Plastikfolien, zwei Briefen und et cetera» an der Merkurstrasse 4 in 8032 Zürich von Abfalldetektiven unter die Lupe genommen worden war. 

Ist das jetzt ein Beweis dafür, dass die Justiz in der Schweiz besonders gut funktioniert, oder dass der gesunde Menschenverstand manchmal im Räderwerk der Bürokratie entsorgt wird?   

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50 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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c_meier
16.10.2018 08:48registriert März 2015
"... monatlichen Einkommen von zwischen 30'000 und 40'000 Franken.... "
ich mache wohl etwas falsch...
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Baccaralette
16.10.2018 07:50registriert Oktober 2015
...nein, eigentlich ist der Fall lächerlich, weil er nämlich völlig unverhältnismässig ist. Aber als Gerechtigskeitsfan kann ich den Mann verstehen.
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kafifertig
16.10.2018 09:12registriert Juli 2018
Die Busse verhängte Busse ist schlicht nicht gerechtfertigt.
Es muss jener gebüsst werden, der nachweislich den Abfall unrechtmässig entsorgt hat und nicht der ehemalige Besitzer eines Teils des Inhalts des Abfalls.
Das Gesetzt ist da eindeutig. Es darf nur der Täter bestraft werden und seine Schuld muss bewiesen sein.

Sonst komme ich, nehme Deinen ordentlich abgestellten Abfallsack und entsorge ihn für Dich illegal und lache mir einen Schranz in den Bauch darüber, dass Du eine Busse und eine saftige Gebühr zahlen musst.
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