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Zürcher Gericht schützt Karl Dall vor deutschen Sensations-Journalisten

Unterhalter Karl Dall anlässlich eines Boxkampfes 2009 in Stuttgart.
Unterhalter Karl Dall anlässlich eines Boxkampfes 2009 in Stuttgart.Bild: AP
Stalking vs. Vergewaltigungsvorwurf

Zürcher Gericht schützt Karl Dall vor deutschen Sensations-Journalisten

Vor dem Vergewaltigungs-Prozess gegen Karl Dall ergreift das Zürcher Bezirksgericht Massnahmen, um deutsche Gerichtsreporter mit den hiesigen, restriktiveren Gepflogenheiten der Gerichtsberichterstattung vertraut zu machen. 
17.11.2014, 17:3819.11.2014, 10:36
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Die Verfahrensleitung im Fall der Karl Dall vorgeworfenen mutmasslichen Vergewaltigung hat einen ungewöhnlichen Entscheid getroffen: Aus der Anklageschrift gegen den deutschen Entertainer im Vorfeld des Prozesses darf nicht in direkter Rede zitiert werden. Die Gerichtsberichterstatter aus Deutschland, die für die Verhandlung eine Einzelakkreditierung lösten, mussten eine entsprechende Unterlassungserklärung quittieren. 

Gemäss Roger Weber, dem Vorsitzenden der zuständigen 7. Abteilung des Bezirksgerichtes, geht es darum, die deutschen Journalisten mit den Gepflogenheiten in der Schweiz vertraut zu machen. So sind in der Schweiz, anders als in Deutschland, Film oder Tonaufnahmen in den Gerichtssälen nicht gestattet und die Anforderungen an den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Opfer und Beschuldigten höher. 

Wegen eines Missverständnisses hat auch watson die Unterlassungserklärung für die deutschen Journalisten unterschrieben, weswegen der in der Anklageschrift aufgeführte Sachverhalt im Folgenden sinngemäss rekapituliert wird. 

Drei Stunden vor Casino gewartet

So wirft die Zürcher Staatsanwaltschaft Karl Dall vor, X.Y.  in der Nacht vom 5. auf den 6. September 2013 unter Einsatz körperlicher Überlegenheit zum Sex gezwungen zu haben. Die mutmassliche Vergewaltigung soll in einem Hotel im Zürcher Kreis 5 in der Nähe des TV-Studios stattgefunden haben, in dem Talkmaster Kurt Aeschbacher seine Sendungen aufzeichnet. Dall habe X.Y. in einer nahegelegenen Bar getroffen und gefragt, ob sie mit ihm in seinem Hotelzimmer die Sendung «Aeschbacher» sehen wolle, worin X.Y. eingewilligt habe. 

Nach dem Ende der Ausstrahlung des Gesprächs, dass Dall zuvor bei «Aeschbacher» aufgenommen hatte, hat X.Y. Dall gemäss Anklageschrift ins Casino Zürich gefahren, wo sich dieser bis morgens um drei Uhr aufgehalten, während Y. wegen einer selbst beantragten Casino-Sperre vor dem Gebäude gewartet habe. Danach habe Y. Dall zurück ins Hotel gefahren und in seiner Suite übernachtet. Dies weil sie zu müde gewesen sei, um noch nach Hause zu fahren. Gemäss Anklageschrift habe X.Y. im Vorfeld des sich Schlafenlegens mehrfach darauf hingewiesen, dass sie bloss schlafen und keinen Sex wolle. 

Dall habe X.Y. jedoch aufgeweckt und mit deutlichen Worten Geschlechtsverkehr verlangt, welchen er unter Einsatz körperlicher Überlegenheit dann auch – wenn auch nur sehr kurz – erzwungen habe. Ihre primären Geschlechtsteile habe X.Y. derweil unter Zuhilfenahme ihrer oberen Extremitäten abzuschirmen versucht.

Mutmassliches Opfer mit angekratzter Glaubwürdigkeit

X.Y. hat eine längere Vorgeschichte im Zusammenhang mit Beziehungen zu prominenten Männern. So berichteten unter anderem der Schlagersänger Udo Jürgens, der Komiker Beat Schlatter, der verstorbene SVP-Ständerat This Jenny und der ehemalige Bauernverbands-Präsident und SVP-Nationalrat Hansjörg Walter, von X.Y. auf massive Weise gestalkt und belästigt worden zu sein. Wegen massiver Belästigung von Alt-Bundesrat Adolf Ogi und Ständerat Urs Schwaller ist X.Y. gar vorbestraft.

Die Stellungnahme Karl Dalls gegenüber der deutschen Presse bezüglich des Vorfalls gleichen den Angaben, die die oben genannten Persönlichkeiten mit X.Y. gemacht haben. Diese habe sich unter einem Vorwand in sein Leben geschlichen, und Geld verlangt. Seine abschlägige Antwort habe sie mit dem frei erfundenen Vergewaltigungsvorwurf quittiert. 

Der Prozess findet am 9. Dezember vor dem Bezirksgericht Zürich statt. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. 

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