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Zürcher Gericht: «Rücksichtsloses und niederträchtigtes» Verhalten, aber keine Vergewaltigung 

Zürcher Gericht: «Rücksichtsloses und niederträchtigtes» Verhalten, aber keine Vergewaltigung 

11.02.2016, 17:1111.02.2016, 17:20
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Das Zürcher Obergericht hat einen 19-jährigen Algerier vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen und die sofortige Haftentlassung angeordnet. Seine Freiheitsstrafe wegen Raubes, Gewalt, Drohung und Schwarzfahrens hat er bereits abgesessen.

Vom Hauptvorwurf der Vergewaltigung einer 15-jährigen Schülerin sprach ihn die zweite Instanz frei. Das Jugendgericht hatte ihn noch wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und anderer Delikten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Zudem ordnete es anstelle des Strafvollzugs eine Massnahme für junge Erwachsene an.

Dem Algerier wurde vorgeworfen, im Alter von 16 Jahren eine um ein Jahr jüngere Kollegin in deren Elternhaus zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Bereits zuvor soll er sie mehrfach sexuell genötigt und leicht verletzt haben. Die Verteidigung hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Nur zum Sex überredet

Der Beschuldigte gab vor Obergericht zwar zu, seine Kollegin zum Geschlechtsverkehr überredet zu habe. Er stellte aber jeglichen Zwang in Abrede. Die Richter attestierten dem Mann denn auch ein «egoistisches, rücksichtsloses und niederträchtigtes» Verhalten. Doch Mangels einer Nötigungshandlung sei der Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt.

Das Obergericht verurteilte den Mann wegen dieser Delikte zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten sowie einer Busse von 100 Franken, wie es am Donnerstag mitteilte. Weil er diese Strafe bereits durch Haft, Sicherheitshaft sowie vorzeitigen Massnahmenvollzug abgesessen hat, muss der Beschuldigte nun freigelassen werden.

In einem 2. Fall wurde der Strafantrag zurückgezogen

Auf einen zweiten Vorwurf der Körperverletzung zu Lasten einer zweiten geschädigten jungen Frau traten die Oberrichter gar nicht ein und stellten das Verfahren ein. Dieser Strafantrag war nach dem ersten Urteil zurückgezogen worden. Die Jugendanwaltschaft hatte noch eine Erhöhung der Freiheitsstrafe gefordert.

Dem 19-Jährigen wurde vorgeworfen, diese andere junge Frau am Hals gepackt und ihren Kopf gegen eine Glaswand geschlagen zu haben. Zudem soll er ihr Faustschläge versetzt und sie mit einem Fusstritt gegen den Kopf verletzt haben.

Neben dem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung ordneten die Oberrichter gegen den Mann auch keine Massnahme an, wie dies die Vorinstanz gemacht hatte. Der junge Mann sei mehrmals von einer solchen entwichen und wollte stattdessen lieber ins Gefängnis, begründeten die Richter diesen Entscheid. (whr/sda)

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