Für das Zürcher Bezirksgericht gibt es keine Zweifel: Es war der Ehemann, der im Oktober 2009 in Oerlikon auf offener Strasse eine 41-Jährige mit fünf Schüssen getötet hatte. Es verurteilte den Mann am Donnerstag wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren.
Einen Antrag der Staatsanwaltschaft, den Mann zu verhaften, lehnte das Gericht ab. Es ordnete aber an, dass er bis zum Haftantritt seinen Pass abgeben muss.
Als Motiv für die Tat steht Eifersucht im Vordergrund: Der heute 62-Jährige sei davon geradezu «zerfressen» gewesen, hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer am ersten Prozesstag am Mittwoch festgehalten. Er habe es nicht ausgehalten, dass seine Frau, die wie er aus Bangladesch stammte, ein Verhältnis mit einem Schweizer gehabt habe.
Deshalb hat der Beschuldigte gemäss Anklageschrift seine 41-jährige Ehefrau am Morgen des 19. Oktobers 2009 vor dem Wohnhaus in Zürich-Oerlikon abgepasst, als sich diese auf den Weg zur Arbeit in einem Schuhgeschäft machte. Der Mann schoss fünfmal, die Frau verstarb. (sda)