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Zürcher Obergericht: Aussagen der Polizei-«Wahrsagerin» nicht verwertbar

Mord-Prozess am Zürcher Obergericht: Aussagen der Polizei-«Wahrsagerin» nicht verwertbar

24.09.2020, 13:53
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Bild: sda

Am Zürcher Obergericht geht es am Donnerstag um ein Tötungsdelikt, das bereits elf Jahre zurückliegt. Im Sommer 2018 hatte das Bezirksgericht Zürich einen heute 64-jährigen Mann der Ermordung seiner Ehefrau schuldig gesprochen.

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte bestreitet die Tat entschieden. Für das Bezirksgericht hatten die Indizien aber die Schuld des Bengalisch-schweizerischen Doppelbürgers belegt. Er habe seine Frau im Oktober 2009 mit fünf Schüssen getötet, weil er ihre aussereheliche Beziehung nicht mehr ertragen habe.

Die Ermittlungen dauerten Jahre. Zweimal wurde der Familienvater in Untersuchungshaft genommen - insgesamt für rund 14 Monate. Unter anderem setzten die Untersuchungsbehörden zwei verdeckte Ermittler ein, einen Mann und eine Frau. Diese gab sich als Wahrsagerin aus. Ihr gegenüber erklärte der Beschuldigte irgendwann, für die Tat verantwortlich zu sein.

Wie schon das Bezirksgericht war auch das Obergericht der Ansicht, die Aussagen gegenüber der «Wahrsagerin» dürften nicht verwertet werden. Die Grenzen der zulässigen Einwirkung seien «deutlich überschritten» worden, sagte der vorsitzende Oberrichter.

«Dürftige Beweislage»

Der Verteidiger plädierte für einen Freispruch. Trotz des enormen Ermittlungsaufwandes genüge die Beweislage bei weitem nicht für eine Verurteilung. Die Beweislage sei «dürftig», das Motiv nur vermutet. Dass irgendein Auslöser zur Tat geführt habe, sei «reine Spekulation».

Der Beschuldigte wurde jahrelang überwacht, seine Telefonate abgehört. Da sei eine Fülle an Material zusammengekommen, aus dem die Untersuchungsbehörden das ihnen passende als Beleg für die Schuld des Mannes zusammengetragen hätten, sagte der Verteidiger.

Auf Ehemann fixiert

Die Ermittler seien von Anfang überzeugt gewesen, dass der Ehemann der Täter sei. Sie hätten denn auch nicht nach einem anderen Täter gesucht. Dabei hätten sie sich von Vorurteilen gegen Moslems leiten lassen. Entlastende Faktoren hätten sie vernachlässigt.

Es sei den Untersuchungsbehörden nicht darum gegangen, den Schuldigen zu finden, sondern nur darum, den Mann zu überführen, auf den sie fixiert gewesen seien. Klare Beweise für die Schuld seines Mandanten fehlten, sagte der Verteidiger.

Vor der Haustür getötet

Die Familie war in der Nacht vor der Tat aus den Ferien auf Mallorca zurückgekehrt. Um 5.30 Uhr verliess die Frau die Wohnung in Zürich-Oerlikon, um mit dem Auto zur Frühschicht in einem Schuhgeschäft am Flughafen zu fahren. Beim Auto, das praktisch direkt vor dem Hauseingang parkiert war, wurde die 41-Jährige mit fünf Schüssen getötet.

Als wenige Minuten später die Polizei eintraf, war der Ehemann in der Wohnung. Dort waren auch die beiden gemeinsamen Kinder, damals 5 und 12 Jahre alt. Hände und Kleider des Beschuldigte wiesen praktisch keine Schmauchspuren auf. Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Dies alles entlastet den Beschuldigten laut seinem Anwalt erheblich.

Am Nachmittag kommt nun die Staatsanwältin zu Wort. Ob das Urteil noch am Donnerstag eröffnet wird, ist unklar. (aeg/sda)

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1 Kommentar
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Die beliebtesten Kommentare
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Joe Smith
24.09.2020 15:23registriert November 2017
Was heisst «praktisch keine» Schmauchspuren?
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