Das Bezirksgericht Winterthur ZH hat einen 22-jährigen psychisch kranken Schweizer wegen mehrfachen versuchten Mordes verurteilt. Er verletzte bei einem Fluchtversuch mit einem gestohlenen Auto eine Polizistin lebensgefährlich und gefährdete eine weitere. Dafür soll er in die sogenannte kleine Verwahrung.
Der vorsitzende Richter begründete den Schuldspruch am Dienstag unter anderem damit, dass der Mann bei seinem Fluchtversuch in Kauf genommen habe, die beiden Polizistinnen zu töten. Auch das Leben weiterer Polizisten habe er gefährdet. Dies einzig aus dem Grund, sich einer Verhaftung zu entziehen. Der 22-jährige leidet unter einer paranoiden Schizophrenie.
Das Gericht verurteilte den Mann wegen mehrfachen versuchten Mordes und zahlreicher weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 3 Monaten, die aber zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben wird. Diese umgangssprachlich kleine Verwahrung genannte Massnahme zur Behandlung psychischer Störungen ist auf fünf Jahre angelegt und kann nach Ablauf jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Zudem verurteilte ihn das Gericht für geringfügigere Delikte, die er begangen hatte, zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 10 Franken sowie einer Busse von 250 Franken.
Am 13. Oktober 2019 brach der Beschuldigte bei Winterthur in eine Garage ein und stahl einen BMW 750, in dem er dann auch schlief. Am Tag darauf raste er mit gestohlenen Nummernschildern und mit bis zu 260 km/h bis fast nach Chur und dann nach Winterthur zurück.
Dort erwartete ihn die Polizei bereits mit einer Strassensperre. Als er merkte, dass mehrere Polizistinnen und Polizisten ihre Waffen auf ihn richteten, lenkte er den Wagen aufs Trottoir, beschleunigte auf 40 oder 50 km/h und fuhr mit voller Wucht in die Polizistin.
Die damals 39-Jährige wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert, prallte auf dem Asphalt auf und wurde lebensgefährlich verletzt. Unter anderem erlitt sie einen Lungenkollaps und eine Verletzung der Halsschlagader mit Embolien. Noch heute leidet sie unter den Folgen des Aufpralls. Mit dem Manöver gefährdete der 22-Jährige auch eine weitere Polizistin. Diese konnte sich im letzten Moment in Sicherheit bringen.
Bei der Verhandlung, die bereits anfangs Februar stattfand, bereute der junge Mann seine Tat. Seine Verteidigerin beantragte wegen fahrlässiger Körperverletzung und weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, die zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben werden soll.
Eine solche fiel laut dem Richter jedoch ausser Betracht, da die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien. Die stationäre Massnahme gemäss Artikel 50 des Strafgesetzbuches, zu der er nun verurteilt wurde, wurde hingegen auch vom psychiatrischen Gutachter empfohlen.
Ausgelöst wurde die Schizophrenie bei dem heute 22-Jährigen möglicherweise durch massiven Cannabis-Konsum, dazu kamen LSD und Kokain. Gemäss Gutachter hat sich die Krankheit irgendwann verselbständigt, unabhängig vom Ausmass des Drogenkonsums.
Die Staatsanwältin forderte wegen versuchten Mordes eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren, aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden. (aeg/sda)