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Ausgebimmelt – Wie ein Quartierstreit das Land verändern könnte

Die reformierte Kirche von Wädenswil am Zürichsee soll nachts von 22 bis 7 Uhr nicht mehr viertelstündlich läuten, damit die Anwohner ruhiger schlafen können. Der Stundenschlag bleibt auf jeden Fall e ...
Die reformierte Kirche von Wädenswil am Zürichsee soll nachts von 22 bis 7 Uhr nicht mehr viertelstündlich läuten, damit die Anwohner ruhiger schlafen können. Der Stundenschlag bleibt auf jeden Fall erlaub© Severin Bigler

Ausgebimmelt – Wie ein Quartierstreit das Land verändern könnte

Schlafprobleme und Heimatgefühle: Das Bundesgericht entscheidet morgen Mittwoch, wie oft Kirchenglocken nachts bimmeln dürfen. Ihr letztes Viertelstündlein könnte geschlagen haben.
12.12.2017, 08:1312.12.2017, 08:49
Andreas Maurer / Nordwestschweiz
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Alfred Naef (70), Pensionär aus Wädenswil ZH, hat den Hass seiner Gemeinde auf sich gezogen. Er ist der Mann, der die Kirchen nachts zum Verstummen bringen will. In der Bäckerei neben der Kirche lästert man über ihn.

Typisch Zuzüger, schnödet eine Frau. Drastisch formuliert es ein anonymer Briefschreiber, der sich als «alter Wädenswiler Bürger» vorstellt. «An den ins Dorf zugezogenen Schänder einer uralten kirchlichen Tradition», beginnt er: «Herr Naef, ich muss es vor Weihnachten noch loswerden.

Warum sind Sie nicht dort geblieben, wo Sie hergekommen sind? Oder haben Sie dort die Kuhglocken und die singenden Vögel gestört?» In einem zweiten Brief doppelt der anonyme Schreiber nach: «Herr Naef, ich habe ganz vergessen, Ihnen eine Schlaftablette zu übermitteln. Wenn Sie zu viel nehmen, haben wir Ruhe vor Ihnen.»

Jetzt auf

So weit kann es kommen, wenn man sich mit einer mächtigen Institution anlegt, der Kirche. Morgen Mittwoch steht Naef nicht nur im Fokus seiner Gemeinde. Das Bundesgericht in Lausanne entscheidet über seinen Fall. Und das höchste Gericht weist diesem höchste Bedeutung zu: Es hat eine seiner seltenen öffentlichen Verhandlungen einberufen. Naef gerät in eine Rolle, die er nicht gesucht hat. Denn eigentlich will er nur eines: seine Ruhe.

Die Balkontür lässt Naef während des Gesprächs in seiner Wohnung angelehnt. Wäre sie geschlossen, würde man die 195 Meter entfernten Kirchenglocken kaum hören. Naef will mit dem Türspalt demonstrieren, wie laut das Bimmeln ist, wenn er und seine Frau im Sommer bei gekipptem Fenster schlafen wollen.

Ein Umwelttechnikbüro hat die Situation mit Mikrofonen untersucht. Durch das offene Fenster treffen die Glockenschläge mit einer Lautstärke von 55 Dezibel auf das Bett. Bei gekipptem Fenster sind es 43 Dezibel. Das ist kein hoher Wert; eine ratternde Nähmaschine ist lauter. Doch die Lautstärke genügt, dass einige Menschen aufwachen oder in eine weniger tiefe Schlafphase kippen.

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Naefs Frau leidet an einer seltenen Parkinson-ähnlichen Krankheit und wurde vom Direktor der Klinik für Neurologie des Zürcher Universitätsspitals untersucht. In einem Arztzeugnis schreibt dieser: «Frau Naef wird in der Nacht durch die Kirchenglocken regelmässig am Einschlafen gehindert bzw. wieder aus dem Schlaf gerissen. Aus medizinischer Sicht sollten diese nächtlichen Schallereignisse möglichst vermieden werden.»

Als das Ehepaar 2014 vom Stadtrand ins Zentrum zog, um besser mit der Krankheit umgehen zu können, bedachte es nicht, dass hier nur die katholische Kirche nachts schweigt. Im Turm der reformierten Kirche schlägt ein Hammer zur vollen Stunde ein- bis zwölfmal auf die Glocke 1. Die Zahl der Viertelstunden wird mit Hammerschlägen auf die Glocken 4 und 5 angezeigt. Ding-Dong.

Diesen Viertelstundenschlag beurteilen morgen fünf Bundesrichter. Naef hat mit einer Lärmklage erreicht, dass das Zürcher Baurekursgericht einen Kompromiss gesprochen hat. Es entschied Folgendes: Die Kirche dürfe nachts weiterhin zur vollen Stunde schlagen, aber den Viertelstundenschlag müsse sie von 22 bis 7 Uhr abschalten. Das Verwaltungsgericht hiess die Lösung gut, doch die Kirchgemeinde und die Stadt akzeptierten sie nicht und zogen den Fall weiter ans Bundesgericht.

Die Kirche riskiert viel: Verliert sie, können Lärmgegner in anderen Gemeinden ebenfalls mit einer Klage nächtliche Glockenschläge zum Verstummen bringen.

Klageflut der Lärmgegner

Früher war es tabu, Kirchengeläut als Lärm zu bezeichnen. Seit dem Jahr 2000 sind schweizweit allerdings bereits in 500 Kirchgemeinden Lärmklagen eingegangen. Zur Klagewelle beigetragen hat die 2004 gegründete IG Stiller mit ihrer umtriebigen Sprecherin Nancy Holten. Sie hat den früher im Stillen agierenden Lärmgegnern eine lautstarke Stimme verliehen.

Bisher hat das Bundesgericht stets für die Kirchen und gegen die Nachtruhe entschieden. Die Gerichte stützten sich auf die Annahme, der Schlaf werde erst ab einem Pegel von 60 Dezibel beeinflusst. Die Ausgangslage für den morgigen Entscheid ist jedoch eine andere, weil inzwischen die Wissenschaft Partei für die Glockengegner ergriffen hat. Eine ETH-Studie von 2011 legt den Grenzwert neu bei 40 Dezibel fest.

Die ETH-Forscher hatten Mikrofone in Schlafzimmern im Kanton Zürich installiert und 27 Testpersonen verkabelt, die bei gekipptem Fenster in der Nähe einer Kirche schliefen. Das Resultat: Glockengeräusche über 40 Dezibel führen zu sogenannten Aufwachreaktionen. Diese werden von den Schlafenden in der Regel nicht bemerkt. Natürlicherweise wacht man zwanzig- bis dreissigmal pro Nacht auf, ohne es bewusst wahrzunehmen. Passiert dies aber zu häufig, kommt die Erholung zu kurz.

«Danke Kirchenglocken, ich wollte eh nicht schlafen!»

Video: watson/Emily Engkent

Die ETH-Forscher stellen fest, dass die Aufwachreaktionen schon mit geringen Reduktionen vermieden werden können. Darauf stützen sich die Zürcher Richter bei ihrem salomonischen Urteil, die Stundenschläge zu tolerieren, aber das Viertelstundengebimmel zu verbieten. Die Kantonsrichter schlagen dem Bundesgericht vor, wegen der ETH-Studie die Rechtsprechung zu korrigieren.

Damit steht nun auch die Wissenschaft vor Gericht. Die Bundesrichter werden unter anderem zu beurteilen haben, ob eine Studie mit 27 Testpersonen repräsentativ ist. Die Rolle der Wissenschaft im Wädenswiler Kirchenstreit beschäftigt nicht nur die höchsten Richter, sondern auch höchste SVP-Politiker. Parteipräsident Albert Rösti sieht in der ETH-Studie den wissenschaftlich untermauerten «Zerfall unserer Werte», der von «hochdekorierten Persönlichkeiten unseres Landes» vorangetrieben werde, wie er an einer Delegiertenversammlung bekannt gegeben hat.

Die Rolle des Verteidigers der schweizerischen Werte übernimmt im Glockenstreit Peter Meier, Präsident der evangelisch-reformierten Kirche von Wädenswil. Er hat beim Meinungsforschungsinstitut Opinion-Plus eine repräsentative Telefonumfrage bestellt, deren Resultate er auf Anfrage erstmals bekannt gibt. Auf die Frage, ob man sich durch den Viertelstundenschlag gestört fühle, antworteten 93 Prozent der Wädenswiler Wohnbevölkerung mit «überhaupt nicht» und 4 Prozent mit «eher weniger». Nur 3 Prozent bejahten eine Störung.

Kirchenpräsident Meier fragt: «Dürfen Einzelne die Mehrheit überstimmen?» Die Antwort liefert er gleich selber: «Ich finde das problematisch.» Er sieht nichts weniger als die Demokratie in Gefahr: «Das Bundesgericht muss nun entscheiden, ob es für oder gegen die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung von Wädenswil ist.»

Die Stimmung im Städtchen habe Meier gespürt, als die Kirchgemeinde als Reaktion auf die Lärmklage das Frühgeläut von sechs auf sieben Uhr verschoben habe: «Schon wegen dieser kleinen Änderung wurde ich im Dorf fast geteert und gefedert. Für einige Leute geht ein Teil ihres Heimatgefühls und ihres gewohnten Tagesablaufs verloren.»

Im Zweifel für die Kranken?

Naef steht vor seiner angelehnten Balkontür und blickt zur Kirche. Es sei eine «unheilige Allianz» von Kirche und Politik, die für den «absolut sinnlosen Lärm» kämpfe. Zu den Diffamierungen im Quartier sagt er: «Ich zahle länger hier Steuern als viele, die mich angefeindet haben.» Einwohner von Wädenswil ist er seit Jahrzehnten, nur in Kirchennähe wohnt er erst seit kurzem.

Doch ist Naef nicht ebenfalls einer, der mit missionarischem Eifer für seine Sache kämpft? Er entgegnet: «Ich tue alles, damit es meiner Frau besser geht.» Er fragt: «Muss eine Mehrheit von einer Gesundheitsschädigung betroffen sein, damit man Rücksicht nimmt?» Vor Gericht sollte der Grundsatz «im Zweifel für die Kranken» gelten, findet er. Während der Kirchenpräsident morgen nach Lausanne reist, bleibt Naef zu Hause. Er kümmert sich um seine Frau. 

Glockenstreite landauf, landab
Winterthur: Die katholischen Kirchen von Winterthur läuten bereits seit 2014 nachts nicht mehr. Nach Anwohnerreklamationen hat nun auch die reformierte Kirche reagiert. In der Stadt schlagen die Glocken nachts seit diesem Sommer nur noch zur vollen Stunde.

Gipf-Oberfrick: Die Holländerin Nancy Holten hat sich schweizweit einen Namen gemacht als Sprecherin der IG Stiller. Ihren persönlichen Lärmstreit hat sie allerdings verloren. Vor einem Jahr akzeptierte sie den Entscheid des Gemeinderats, der ihre Klage gegen das Morgengeläut in Gipf-Oberfrick um 6 Uhr ablehnte.

Bubikon, Thal und Gossau: Das Bundesgericht befasste sich bereits mit drei Glockenstreiten und entschied jeweils für die Kirchen und gegen die Nachtruhe. In Bubikon ZH scheiterte eine Klägerin, die das Morgengeläut von 5 auf 7 Uhr verschieben wollte. In Thal SG blitzte ein Ehepaar ab, das gegen das Morgenläuten um 6 Uhr klagte und 3000 Franken für Schallschutzmassnahmen verlangte. In Gossau ZH unterlag ein Kläger, der alle nächtlichen Glockenschläge abschalten lassen wollte. Doch das Gericht befand jeweils, das Geläut gehöre auch für religiös gleichgültige Leute zum festen Tagesablauf und sei nicht dem Arbeitslärm gleichzusetzen.

Hofstetten-Flüh: Hängig ist ein Glockenstreit in Hofstetten-Flüh SO. Der Kirchgemeinderat wollte zuerst Anwohnern entgegenkommen und das Morgengeläut von 5.30 auf 7 Uhr verschieben. Doch dann intervenierten Traditionalisten und der Kirchenrat organisierte eine Konsultativabstimmung. Vor wenigen Tagen sprachen sich 98 Prozent für das Frühgeläut aus. Der Kirchenrat entscheidet nun an der nächsten Sitzung, wie es weitergeht.

Pratteln: Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr werden in Pratteln die Kirchenglocken abgestellt. Heute werde das nächtliche Gebimmel nur noch von sehr wenigen Leuten vermisst, heisst es bei der katholischen Kirchgemeinde.
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144 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Dubliner
12.12.2017 08:58registriert März 2014
Ich bin ja nicht per se gegen Traditionen (und verstehe Menschen nicht, die neben eine Kirche ziehen und sich dann über deren Klänge stören - dasselbe gilt für Flughafen-Anwohner), aber sind wir mal ehrlich: Wem nützen die nächtlichen Viertelstundenschläge etwas?
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Plöder
12.12.2017 08:56registriert Juli 2015
Wieso muss eine Kirche in der Nacht zur Viertelstunde schlagen?!
Wer sitzt den um 03.14 auf dem Balkon, trinkt noch ein Glas Wasser und wenn die Kirchenglocken ertönen zu sich sagt; " So jetzt aber flott ins Bett es ist schon viertel ab drei"!?
Ernsthaft das ganze Gebimmel kommt aus einer anderen Zeit, als nicht jeder ein Chronometer hatte. Das man es Tagsüber behalten will... Ok aus Tradition kann ich verstehen (aber auch hier ein Stichwort: Schichtarbeit)
Sonst verbietet man auch alles was Lärm macht... Just say'in
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N. Y. P. D.
12.12.2017 09:08registriert Oktober 2015
Naef gerät in eine Rolle, die er nicht gesucht hat. Denn eigentlich will er nur eines: seine Ruhe.

Am Schluss hat er Ruhe vor den Glocken. Aber keine Ruhe mehr vor den Wädenswilern.
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