26.10.2015, 09:0926.10.2015, 09:46
- Ein heute 35-jähriger Algerier wohnt seit 13 Jahren in der Schweiz. Er hat ein Kind mit einer Schweizerin, gemeinsam leben sie von Sozialhilfe in einer Zürcher Gemeinde. Bis heute hat er knapp eine halbe Million Franken bezogen, wie der Tagesanzeiger berichtet.
- Das Migrationsamt des Kanton Zürich hat regiert: Es hat dem 35-Jährigen die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlängert.
- Das öffentliche Interesse an seiner Wegweisung wiege mehr als sein völkerrechtlich verbrieftes Recht auf Familienleben, zitiert der «Tagesanzeiger» aus der Wegweisungsverfügung. Der Algerier sei an seiner Fürsorgabhängigkeit selber schuld. Er spreche nach 13 Jahren kaum Deutsch und habe sich nicht genügend engagiert.
- Das Urteil gilt als streng. Es könnte aber vor Bundesgericht durchaus bestand haben. Wer «dauerhaft und in erheblichem Mass» sozialhilfeabhängig ist, dem kann das Bleiberecht in der Schweiz entzogen werden.
- Der Algerier hat gegen die Wegweisung Einspruch erhoben. Die Antwort der Rekursabteilung steht noch aus.
Jetzt weiterlesen auf tagesanzeiger.ch
Das könnte dich auch noch interessieren:
Ein 40-jähriger Lehrer unterrichtete seit 2019 als Quereinsteiger an der Primarschule in Pfäffikon ZH. Im Schuljahr 2023/24 kam es zur Eskalation.
Sexualkunde-Unterricht auf Primarstufe ist im Kanton Zürich seit sechs Jahren Pflicht. Dass dies nicht allen gefällt, musste ein Lehrer auf die harte Tour lernen, wie der Zürcher Oberländer / Zueriost aufdeckte.
Umgerechnet bekam er also etwas mehr als 3'200.-- im Monat. Von solch einem "Lohn" hätte meine dazumal alleinerziehende Mutter mit vier Kinder geträumt. Sie ging jedoch arbeiten und organisierte, dass unser Grossvater jeden Morgen um 07.00 auf der Matte stand.