Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen 30-jährigen Mann wegen mehrfacher sexueller Nötigung sowie sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt. Das Gericht sprach eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren aus.
Das Gericht ordnete zudem eine kleine Verwahrung im Rahmen einer stationären Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen an. Die Behörden können damit die Therapie immer wieder verlängern. Im schlimmsten Fall kann die Massnahme in eine Verwahrung umgewandelt werden.
Das Bezirksgericht Bülach ZH hatte den Bäcker aus Zürich bereits im Frühling 2013 wegen versuchter Vergewaltigung sowie versuchter Nötigung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt. 14 Monate davon unbedingt.
Der Beschuldigte hatte am 30. Juli 2011 in einem Waldstück bei Wallisellen ZH beinahe eine 16-jährige Schülerin vergewaltigt. Die junge Frau konnte sich nur dank heftiger Gegenwehr vor dem Peiniger retten. Zudem hatte der Thailänder im Frühling 2012 in Zürich-Nord kurz nacheinander zwei 11-jährige Schülerinnen belästigt und versucht, diese sexuell zu nötigen.
Nach seiner Haftentlassung schlug der Mann im Juni 2014 erneut zu. In Zürich-Nord lauerte er um die Mittagszeit in einem Treppenhaus einer 10-jährigen Schülerin auf und missbrauchte diese im Untergeschoss. Um an sein Ziel zu gelangen, schlug er dem Opfer hemmungslos ins Gesicht. Der Staatsanwalt sprach vor Gericht von fürchterlichen und traumatischen Erlebnissen des Mädchens.
Einen Monat später attackierte der Beschuldigte in Oberglatt ZH auf einem Feldweg eine rund 30-jährige Velofahrerin. Er stiess die Frau in ein Maisfeld, versetzte ihr mehrere heftige Faustschläge ins Gesicht und nötigte sie sexuell. Drei Tage später konnte die Polizei den psychisch gestörten Wiederholungstäter festnehmen.
Vor Gericht legte der Beschuldigte zu den Sexualdelikten umfassende Geständnisse ab und machte «Illusionen» für seine Taten verantwortlich. «Mit meiner Seele stimmt etwas nicht», erklärte er und zeigte sich mit der Einweisung in eine Institution einverstanden. Er hoffe jetzt auf die Hilfe seines Engels, gab er zu Protokoll.
Mit der kleinen Verwahrung waren zum Schluss alle Parteien einverstanden. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Beschuldigten ein hohes Rückfallrisiko. (sda)