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Deutscher Arzt schändete 18-Jährige – Zürcher Obergericht bestätigt Berufsverbot

Deutscher Arzt schändete 18-Jährige – Zürcher Obergericht bestätigt Berufsverbot

20.10.2021, 17:58
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Das Zürcher Obergericht (Archivbild).Bild: KEYSTONE

Das Zürcher Obergericht hat ein lebenslängliches Berufsverbot gegen einen ehemals im Kanton Zürich tätigen Hausarzt gesprochen. Er soll eine junge Patientin, die wegen Erkältungssymptomen zu ihm kam, ohne medizinische Notwendigkeit vaginal untersucht haben.

Das Obergericht verurteilte den 51-jährigen Deutschen zudem zu einer bedingten 15-monatigen Freiheitsstrafe, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Der Geschädigten muss er eine Genugtuung in Höhe von 1500 Franken bezahlen, dazu kommen Gerichts- und Verfahrenskosten.

Nebst dem Berufsverbot hatte die Vorinstanz hatte den ehemaligen Hausarzt wegen Schändung noch mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monate belegt.

Reguläre Ärztin war nicht anwesend

Der Vorfall, der ihm zur Last gelegt wurde, ereignete sich im Oktober 2019 in einem Ärztezentrum im Kanton Zürich. Der Arzt untersuchte dort eine Patientin, die normalerweise von einer Kollegin in der Praxis betreut wird. Diese war jedoch nicht verfügbar.

Die Frau, eine damals 18-jährige Schweizerin, klagte über Erkältungssymptome und brauchte ein ärztliches Zeugnis. Der Arzt nahm an ihr jedoch ausführlichere Untersuchungen vor – inklusive einer analen Untersuchung und einer Untersuchung der Vagina.

«Die Vorwürfe gegen mich stimmen nicht», hatte der Beschuldigte am Freitag vor Obergericht gesagt. Der ehemalige Hausarzt äusserte sich vor Obergericht das erste Mal zum Vorfall, bei der Vorinstanz machte er von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

Er habe mit den Untersuchungen mögliche Ursachen wie beispielsweise eine Blinddarmentzündung oder eine Eileiterschwangerschaft ausschliessen wollen, sagte er. Die Patientin habe bei früheren Arztbesuchen über Symptome geklagt, für die nie eine Ursache gefunden worden sei.

Staatsanwältin glaubte Begründung nicht

Die Staatsanwältin hatte diese Begründung jedoch nicht glaubwürdig gefunden. Bei der vaginalen Untersuchung habe es sich um einen sexuellen Übergriff gehandelt, der als Schändung zu ahnden sei.

Dafür spreche unter anderem, dass der ehemalige Hausarzt seine Untersuchungen an der Patientin ausführlich dokumentiert habe - mit Ausnahme der vaginalen Untersuchung. Diese fehle komplett im Patientinnendossier. Zudem habe der Mediziner eine Kündigung des Ärztezentrums akzeptiert, die wegen sexuellen Übergriffs ausgesprochen worden war.

Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda)

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