Wegen gewerbsmässigem Betrug und anderer Delikte hat das Bezirksgericht Zürich am Dienstag zwei Männer zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die beiden Rumänen hatten in Zürich mit falschen Wohnungsinseraten die Notlage von Wohnungssuchenden ausgenutzt.
Neben gewerbsmässigem Betrug wurden die beiden 30-Jährigen auch wegen mehrfacher Urkundenfälschung, Geldwäscherei und mehrfachem unlauteren Wettbewerb schuldig gesprochen. Der eine wurde zu 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsentzug verurteilt, der andere zu 3 Jahren und 3 Monaten. Beide sitzen seit Ende August 2015 im Gefängnis.
Das Bezirksgericht erachtete das Verschulden der beiden Beschuldigten als «nicht mehr leicht», wie der Gerichtsvorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung sagte. Sie seien arglistig und äusserst raffiniert vorgegangen und hätten den schwierigen Wohnungsmarkt in Zürich ausgenutzt.
Die beiden Rumänen konstruierten ein aufwändiges System, um ihre Spuren zu verwischen. Unter diversen falschen Namen mit dazu passenden ebenso falschen Ausweisen kauften sie Handys und SIM-Karten, mieteten sich in wechselnde Hotels in Zürich ein, legten E-Mail-Adressen an, registrierten Airbnb-ähnliche Domains und errichteten Konten in England.
Sie versuchten, mehr als 200 Wohnungsinserate – meist leicht abgeänderte wirkliche Annoncen – auf anerkannten Immobilienportalen zu schalten. Die Mehrzahl der Inserate blieb zwar in den Kontrollen der Portale hängen, 65 wurden aber nicht als Fälschungen erkannt und veröffentlicht.
Auf diese gingen insgesamt 2249 Anfragen von Interessenten ein. Diesen schrieben die angeblichen Vermieter, sie betrieben in Schweden – wahlweise Finnland – einen Streichelzoo. Die Wohnung in Zürich sei für den Sohn gekauft worden, der sie nun nicht mehr benötige. Deshalb solle sie vermietet werden.
Allerdings: Leider könne man nicht persönlich zu Besichtigung anreisen. Die Firma Airbnb handhabe das. Man bitte um Vorauszahlung eines Mietzinses samt Depot, was selbstverständlich bei Nichtgefallen vollumfänglich zurückerstattet werde.
Die meisten Bewerber meldeten sich daraufhin nicht mehr. 52 blieben aber weiterhin interessiert und erhielten nun eine Rechnung und weitere Informationen von einer vermeintlichen Airbnb-Adresse.
Schliesslich blieben noch elf Gutgläubige, welche die Summe von durchschnittlich rund 2300 Franken einzahlten. Der Gesamtschaden belief sich auf 23'350 Franken. Die Beschuldigten müssen Schadenersatz zahlen.
Die Hauptverhandlung fand in der vergangenen Woche statt. Die Einschätzungen von Anklage und Verteidigung über die Bedeutung des Falles gingen weit auseinander. Das Gericht folgte nun mehrheitlich der Anklage.
Laut der Staatsanwältin handelte es sich «um einen der ersten grösseren Cybercrime-Fälle». Sie forderte je 4,5 Jahre Freiheitsentzug. Die Beschuldigten seien professionell vorgegangen. Es sei für durchschnittliche Wohnungssuchende sehr schwer gewesen, mit vernünftigem Aufwand die Fälschungen als solche zu erkennen.
Die beiden Verteidiger forderten bedingte Freiheitsstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten. Die beiden Rumänen seien stümperhaft vorgegangen. Sowohl die Inserate als auch die E-Mails seien leicht als Fälschungen zu durchschauen gewesen.
Im übrigen handle es sich nicht um eigentliche Internet-Kriminalität – nichts sei etwa gehackt worden. Es gehe um klassischer Delikte, bei der einfach moderne Mittel genutzt wurden – simple «Digitalisierte Kriminalität». (whr/sda)