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Strafbefehl gegen Easyjet wegen irreführender Preisangaben

Irreführende Information: Easyjet-Inserat in der Pendlerzeitung «20 Minuten».
Irreführende Information: Easyjet-Inserat in der Pendlerzeitung «20 Minuten».bild: screenshot/20minuten
Unlauterer Wettbewerb

Strafbefehl gegen Easyjet wegen irreführender Preisangaben

Zu tiefe Preise, zu viele Destinationen: Die Schweizer Werbung von Easyjet sei irreführend, sagt das Zürcher Stadtrichteramt. Die Billigfluglinie soll nun eine Busse zahlen.
06.10.2014, 14:0506.10.2014, 14:32
Rafaela Roth
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«19 Destinationen in Grossbritannien ab der Schweiz, Hinflug ab CHF 28.40»: Dieses Angebot hat Easyjet am 22. November 2013 in der Pendlerzeitung «20 Minuten» veröffentlicht. 

Gemäss Stadtrichteramt der Stadt Zürich hat die Billigfluglinie mit irreführenden Angaben geworben und dafür einen Strafbefehl ausgestellt bekommen.

Die Billigairline fliege weder 19 Destinationen in Grossbritannien an, noch sei ein einziger Flug ab Zürich dermassen billig, schreibt der Stadtrichter im Strafbefehl gegen Easyjet. Für die falschen Angaben soll Easyjet eine Busse von 630 Franken zahlen. 

Einsprache gegen Strafbefehl

Das will Easyjet nicht akzeptieren und hat Einsprache gegen den Strafbefehl eingelegt. Der Fall wird am 15. Oktober den Zürcher Bezirksrichter beschäftigen. Eine Stellungnahme konnte die Airline gegenüber watson nicht innert nützlicher Frist abgeben. 

Easyjet hat sich in den letzten Jahren beim Service stark entwickelt: Zu Beginn waren die Flüge der Billigairline notorisch verspätet. Inzwischen gilt die Firma als zuverlässig. Easyjet rechnet damit, den vierten Rekordgewinn in Folge ausweisen zu können. 

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