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Mann überfährt Polizistin in Winterthur – «kleine Verwahrung» gefordert

22-Jähriger überfuhr Polizistin in Winterthur –Staatsanwältin fordert «kleine Verwahrung»

01.02.2022, 18:2102.02.2022, 07:51
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Der 22-Jährige, der 2019 in Winterthur eine Polizistin überfuhr und lebensgefährlich verletzte, soll zu einer «kleinen Verwahrung» verurteilt werden. Dort soll seine Schizophrenie behandelt werden. Dies hat die Staatsanwältin am Dienstag gefordert.

Es sei ihm einzig darum gegangen, sich nicht der Polizei stellen zu müssen, sagte die Staatsanwältin. «Das war ein krass egoistisches Tatmotiv.» Nur durch Zufall habe die Kantonspolizistin überlebt. Wegen versuchten Mordes soll der Schweizer gemäss Anklage zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt werden.

Weil der Beschuldigte an Schizophrenie leidet, soll er aber nicht ins normale Gefängnis wandern, sondern in eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches eingeliefert werden, umgangssprachlich auch «kleine Verwahrung» genannt. Absolvieren könnte er diese etwa in der Psychiatrischen Klinik Rheinau, in der er bereits behandelt wird.

Wegen Schizophrenie: «IV-Rente realistisch»

Der Gutachter sagt dem jungen Schweizer keine gute Zukunft voraus. «Die Behandlung funktioniert leider nicht so, wie sie im besten Fall möglich wäre», sagte er in der Befragung. «Eine IV-Berentung ist mittel- und langfristig realistisch.» So frustrierend das klinge.

Eine Massnahme für junge Erwachsene, wie sie die Anwältin des Beschuldigten wohl beantragt, hält der Gutachter für falsch. «Dort wäre er wegen seiner Schizophrenie massiv überfordert.» Der Beschuldigte könne aktuell nicht einmal aus einer Menukarte sein Essen auswählen. So jemand könne momentan keine Lehre absolvieren.

Gemäss Gutachten löste die psychische Krankheit eine Wesensveränderung beim jungen Schweizer aus. Seine Fähigkeit zur Selbstkritik bröckelte immer mehr. Er entfernte sich von gängigen Wertvorstellungen und wurde zunehmend enthemmter.

Auch heute noch hört der Beschuldigte «kommentierende Stimmen» in seinem Kopf. Was diese sagen oder gar befehlen, wollte er vor Gericht aber nicht sagen. Auch dazu, ob er zum Tatzeitpunkt vor zwei Jahren solche Stimmen hörte, äusserte er sich nicht.

Mit 260 km/h bis fast nach Chur

Viel reden mochte der Beschuldigte, offensichtlich auf Anraten seiner Verteidigerin, vor Gericht nicht. Zur Tat gab er keinerlei Kommentar ab. Es ist aber erstellt, dass er am 13. Oktober 2019 in Neftenbach bei Winterthur einen BMW 750 aus einer Garage stahl und darin auch schlief. Mit bis zu 260 km/h raste er dann bis fast nach Chur, wendete und kehrte nach Winterthur zurück.

Dort erwartete ihn bereits die Polizei mit einer Strassensperre. Als er merkte, dass mehrere Polizistinnen und Polizisten ihre Waffen auf ihn richteten, lenkte er den Wagen aufs Trottoir, beschleunigte auf 40 oder 50 km/h und fuhr mit voller Wucht in die Polizistin.

Die damals 39-Jährige wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert, prallte auf dem Asphalt auf und wurde lebensgefährlich verletzt. Unter anderem erlitt sie einen Lungenkollaps und eine Verletzung der Halsschlagader mit Embolien. Eine zweite Polizistin konnte sich mit einem Sprung in die Wiese im letzten Moment retten.

In einer vorbereiteten Erklärung beteuerte der Beschuldigte, dass er die Polizistin nicht habe erfassen wollen. «Ich würde gerne alles rückgängig machen und wünsche mir, dass es ihr wieder gutgeht.» Er wisse jetzt, dass er psychisch krank sei.

Der Beschuldigte konsumierte seit dem Alter von 14 Jahren Drogen, zuerst Cannabis, dann auch LSD und Kokain, was immer wieder Psychosen auslöste und auch schon vor der Tat Klinikaufenthalte nötig machte. Gemäss Gutachten verselbständigte sich die Schizophrenie aber irgendwann, unabhängig von seinem Drogenkonsum.

Sein Leben habe plötzlich eine andere Richtung genommen, was er selber aber nicht gemerkt habe, sagte der Beschuldigte dazu. Die Polizistin leidet noch heute unter den Folgen des Aufpralls. Sie kann zwar wieder arbeiten, bis auf Weiteres aber nur im Innendienst. Der Prozess wird am Mittwoch mit dem Plädoyer der Anwältin fortgesetzt. Die Urteilseröffnung findet am 8. März statt. (sda)

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