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«Die KESB trifft keine Schuld»: Vater der getöteten Kinder in Flaach ZH verteidigt Behörde vor Gericht

Bezirksgericht Weinfelden.
Bezirksgericht Weinfelden.bild: watson

«Die KESB trifft keine Schuld»: Vater der getöteten Kinder in Flaach ZH verteidigt Behörde vor Gericht

13.09.2016, 15:1311.11.2020, 12:45
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«Die KESB und andere Behörden trifft keine Schuld.» Dies sagte am Dienstag vor dem Bezirksgericht Weinfelden der Mann, dessen Frau Anfang 2015 in Flaach ZH die beiden gemeinsamen Kinder und später sich selbst tötete. Der 30-Jährige steht wegen zahlreicher Betrügereien und anderer Delikte vor Gericht.

Ortsschild Flaach (ZH) am Freitag, 2. Januar 2015. In Flaach im zuercherischen Weinland sind am Neujahrstag zwei Kinder im Alter von zwei und fuenf Jahren getoetet worden. Die 27-jaehrige Mutter wurde ...
Bild: KEYSTONE

Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte ihn im abgekürzten Verfahren zu 42 Monaten Gefängnis und einer Busse von 1200 Franken. Er hat die Strafe bereits vorzeitig angetreten. Im November ist der Verurteilte bereits zwei Jahre hinter Gittern. Geht man davon aus, dass er nach zwei Dritteln der Strafe entlassen wird, kommt er schon bald wieder frei.

Er stehe zu Recht vor Schranken, sagte der Beschuldigte, der sämtliche Vorwürfe anerkannte, vor Gericht. Er werde alles dransetzen, dass sich «ein solch negativer Lebensabschnitt nicht wiederholt». Bei den Dutzenden Geschädigten entschuldigte er sich und versprach, alles zu tun, um ihnen ihr Geld zurückzuzahlen. Das Paar erschwindelte sich rund eine Viertelmillion Franken mit Internetbetrügereien, Zechprellerei und nicht bezahlten Rechnungen.

Froh über Verhaftung

Der Schweizer und seine Frau, Eltern von zwei kleinen Kindern, waren am 4. November 2014 verhaftet worden. Er sei froh gewesen darum, sagte der Beschuldigte. Von der Verhaftung versprach er sich ein Aufwachen aus dem realitätsfernen Leben, in das die Familie zusehends geglitten war. Sie sollte die Chance zu einem neuen Leben sein.

Stattdessen verübte seine aus der Untersuchungshaft entlassene Frau «die monströse Tat»: Am 1. Januar 2015 erstickte sie die beiden gemeinsamen Kinder, die zu jener Zeit in einem Heim untergebracht waren und die Festtage mit der Mutter hatten verbringen dürfen.

Die KESB treffe keine Schuld, betonte der Beschuldigte. Die Behörden waren im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt heftig angegriffen worden. Auch eine Untersuchung, die sie weit gehend entlastete – es habe an der Kommunikation gehapert, wurde festgestellt – konnte die Anfeindungen nicht ganz zum Verstummen bringen.

Unter Druck

In der Zeit davor sei er immer mehr unter Druck seiner Frau geraten, sagte der gelernte Verkäufer. Sein Einkommen reichte hinten und vorne nicht, sie wollte immer mehr – ein grössere Wohnung, ein eigenes Haus. Und sie habe ihm gedroht, die Kinder werde er nie mehr sehen, wenn er ihr die Wünsche nicht erfülle.

Der Gerichtspsychiater diagnostizierte bei der Frau später eine ernsthafte Persönlichkeitsstörung, namentlich einen instabilen Realitätsbezug. Er selbst sei immer mehr auch in diese Realitätsferne hineingerutscht, begründete der Schweizer seine Delikte.

Der Beschuldigte sitzt seit der Verhaftung im Gefängnis, seit Januar 2014 im vorzeitigen Strafvollzug. Da sich Anklage und Verteidigung einig waren, konnte der Fall im abgekürzten Verfahren erledigt werden.

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Das Urteil
Der Angeklagte wurde wegen Betrugs und anderer Delikte verurteilt. Nun wolle er ein neues Leben beginnen, erklärte er. Seit der Verhaftung des Paars am 4. November 2014 sitzt der Mann in Haft, mittlerweile im vorzeitigen Strafvollzug. Im Gefängnis wird er vorderhand auch bleiben: Das Gericht verurteilte ihn im abgekürzten Verfahren zu 42 Monaten Freiheitsentzug und einer Busse von 1200 Franken. Zudem hat der Mann eine frühere bedingt ausgesprochene Geldstrafe nun zu zahlen.

(rar/sda)

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3 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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gecko25
13.09.2016 15:24registriert November 2015
Schön gibts noch Leute die Fehler eingestehen können
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