Das Zürcher Verwaltungsgericht hat einem Mann die Ausstellung eines Waffenerwerbsscheines mit einem Urteil verweigert, das sich auf nicht komplette Akten und einen Zeitungsbericht stützt. Das geht nicht, hat das Bundesgericht entschieden und den Entscheid aufgehoben.
Der Beschwerdeführer und Autovermieter wurde bekannt, weil er vor laufender Kamera der Konsumentensendung «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens SRF auf einen Journalisten los ging.
Keinen Ruhm brachte dem heute 36-Jährigen zudem ein Strafverfahren vor dem Zürcher Obergericht ein. Dieses verurteilte den heute 36-Jährigen im Sommer 2017 zu einer teilbedingten Geldstrafe von 255 Tagessätzen à 50 Franken. 120 davon musste er bezahlen.
Das Obergericht verurteilte den Deutschen wegen Betrugs. Er hatte dem Discounter Aldi zugesichert, 30 Tonnen Schweizer Honig zu liefern. Diesen hatte der Mann aber im Ausland eingekauft.
Ende Juni 2015 stellte eben dieser Mann ein Gesuch um die Erteilung eines Waffenerwerbsscheins für zwei Handfeuerwaffen und eine Faustfeuerwaffe zu jagdlichen und sportlichen Zwecken.
Die Behörden und zuletzt auch das Zürcher Verwaltungsgericht wiesen dieses Gesuch mit der Begründung ab, dass eine Selbst- beziehungsweise Drittgefährdung durch die Waffen nicht ausgeschlossen werden könne.
Das Zürcher Gericht tat dies jedoch mit einem derart schlampigen Urteil, dass es das Bundesgericht aufheben musste. Dies zeigt ein am Freitag publizierter Entscheid der Lausanner Richter.
So stützte sich die Zürcher Justiz auf ein Interview des Mannes mit der «Aargauer Zeitung» vom April 2016. In den Akten ist dieses jedoch nicht zu finden, wie das Bundesgericht schreibt. Zudem hatte der 37-Jährige keine Gelegenheit, sich zu diesem Interview zu äussern.
In den Akten fehlen weiter konkrete Informationen über ein hängiges Strafverfahren, mit welchem die Ablehnung des Waffenerwerbsscheines begründet wurde.
Das Bundesgericht hat die Sache ans Verwaltungsgericht zurückgewiesen und damit eine Beschwerde des Deutschen gutgeheissen. Das Zürcher Gericht muss den Fall «unter Wahrung des rechtlichen Gehörs» neu beurteilen. (whr/sda)