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Zürich

Bezirksgericht Meilen: Mann prügelt Freundin tot – 16 Jahre Gefängnis

48-Jähriger prügelt seine Freundin tot – 16 Jahre Gefängnis

07.12.2021, 14:3207.12.2021, 16:09
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Das Bezirksgericht Meilen ZH hat am Dienstag einen 48-jährigen Mann zu einer 16-jährigen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Das Gericht hatte keine Zweifel, dass der Beschuldigte im März 2020 in Hombrechtikon ZH seine 44-jährige Freundin totgeprügelt hat.

Der mutmassliche Auftragsm
Bild: sda

Nach Absitzen der Strafe muss der Pole die Schweiz verlassen. Das Gericht ordnete eine 15-jährige Landesverweisung an. Dies ist die maximale gesetzlich vorgesehene Dauer. Dem zur Tatzeit 14-jährigen Sohn des Opfers sprach es eine Genugtuung von 50'000 Franken zu. Zudem hat der Mann die hohen Kosten des Verfahrens zu tragen. Er bleibt in Sicherheitshaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden. Das Bezirksgericht folgte weitgehend den Anträgen der Anklage. Der Staatsanwalt hatte in der Hauptverhandlung am 4. Oktober eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren gefordert.

Der Beschuldigte bestritt die Tat. Seine Verteidigerin plädierte auf vollumfänglichen Freispruch, umgehende Haftentlassung und Entschädigung für die ungerechtfertigte Haftzeit. In ihrem Plädoyer hatte sie Voreingenommenheit der Ermittler moniert. Sie bemühte sich aber erfolglos, Zweifel an der Schuld ihres Mandanten zu säen.

Überzeugende Indizien

Für seinen Entscheid konnte sich das Gericht einzig auf Indizien stützen. Vor allem waren dies die Gutachten der Institute für Rechtsmedizin Zürich und Bonn DE, aber auch Zeugenaussagen und weitere Beweismittel. Die Richterinnen und Richter waren überzeugt von der Schuld des mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraften Mannes.

Die Leiche wies zahlreiche schwere Verletzungen am Kopf, am ganzen Körper und an inneren Organen auf. Wie der Richter ausführte, schlossen die Fachleute nicht aus, dass einzelne davon von Stürzen der stark alkoholisierten Frau vor ihrer Heimkehr, oder von den Wiederbelebungsversuchen der Rettungskräfte verursacht worden seien.

Die Gesamtheit der Verletzungen könne aber nicht damit erklärt werden. Derart zugerichtet hätte die Frau auch nicht mehr selbstständig heimkehren können. Die Verletzungen seien unbestreitbar durch schwere Gewalteinwirkung entstanden. Dafür verantwortlich könne nur der Beschuldigte sein; nur er und die Frau waren im Zimmer und es gebe klare Hinweise auf einen Streit.

«Bestürzende Brutalität»

Der Mann sei skrupellos und «mit bestürzender Brutalität» vorgegangen, sagte der Richter. Dass er den direkten Vorsatz gehabt habe, die Frau zu töten, habe das Gericht nicht angenommen. Er habe aber gewusst, dass von seinen heftigen Faustschlägen und Fusstritten eine grosse Gefahr für die körperlich deutlich unterlegene Frau ausging. Er habe ihren Tod zumindest in Kauf genommen.

Die Beziehung habe sich unbestreitbar «in Schieflage» befunden. Dem Beschuldigten sei etwa «ein Dorn im Auge» gewesen, dass seine Freundin Kontakt hielt zu ihrem ehemaligen Ehemann und auch die Nacht vor der Tat in dessen Wohnung verbracht hatte. Es gebe starke Hinweise, dass die Frau beabsichtigt habe, sich vom Beschuldigten zu trennen.

Dass er sich tatsächlich Sorgen gemacht habe, als die Frau über Nacht weggeblieben sei, wie er gesagt hatte, «glaubt das Gericht Ihnen nicht», sagte der Richter. Er habe nicht einmal versucht, sie zu erreichen, was problemlos möglich gewesen wäre. Und als sie heimkam, wollte er nicht mit ihr sprechen, wie er selbst ausgesagt habe.

Frau wollte Trennung

Am frühen Abend des 3. März 2020 war das stark alkoholisierte Paar in seiner Unterkunft, einem ehemaligen Gasthof in Hombrechtikon, aneinandergeraten. Mit Fäusten und Füssen traktierte der Beschuldigte die Frau aufs Brutalste.

Er rief selbst die Rettungskräfte an, welche den Kreislauf der Verletzten zwar wieder in Gang bringen konnten. Ihr Hirn war jedoch bereits irreversibel geschädigt. Am folgenden Tag starb die Frau im Spital. (aeg/sda)

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