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Zürich: Obergericht spricht Vater von totem Baby frei

Obergericht in Zürich spricht Vater von totem Baby frei

21.09.2022, 18:3921.09.2022, 19:04
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Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Mittwoch einen 46-jährigen Mann vom Vorwurf freigesprochen, im Sommer 2019 seinen achtmonatigen Sohn totgeschüttelt und schon früher verletzt zu haben. Der Tod des Babys könne auch andere Gründe gehabt haben.

Mit seinem Urteil folgte das Obergericht der Argumentation der Verteidigung. Es bestätigte den Freispruch des Bezirksgerichts Hinwil ZH, das den Schweizer im Juni 2021 mangels Beweisen freigesprochen hatte. Der Staatsanwalt hatte das Urteil angefochten. Auch der Obergerichtsentscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Das Baby war Ende Juli 2019 mit schweren Hirnverletzungen ins Spital eingeliefert worden, wo es wenige Tage später starb. An dem kleinen Körper wurden zudem mehrere ältere Rippenbrüche und ein Armbruch festgestellt.

Der Staatsanwalt stützte sich vor allem auf dieses Verletzungsbild und warf dem Vater vorsätzliche Tötung, versuchte vorsätzliche Tötung und mehrfache einfache Körperverletzung vor. Er forderte eine zehnjährige Freiheitsstrafe.

Ursache von Verletzungen unsicher

Der vorsitzende Richter berief sich in der mündlichen Begründung immer wieder auf mehrere medizinische Gutachten. Die Experten konnten aufgrund der Hirnverletzungen nicht sicher bestätigen, dass diese einzig von heftigem Schütteln verursacht worden seien. Der Beschuldigte hatte in der Untersuchung etwa von zwei Stürzen des Babys berichtet, bei denen es den Kopf angeschlagen habe.

Aus rechtsmedizinischer Sicht könne nicht beurteilt werden, ob die Komplikationen aufgrund der extremen Frühgeburt des Babys die Bildung von Blutungen im Kopf begünstigt hätten, hielten die Gutachter fest. Das Kind hatte von Anfang an gesundheitliche Probleme.

Auch für die Knochenbrüche könne es andere Ursachen geben, gab der vorsitzende Richter zu bedenken. Bei dem Baby war laut Gutachten nie geklärt worden, ob allenfalls eine so genannte Osteopenie, eine Knochenveränderung, vorliege, die ein Brechen auch ohne grosse Krafteinwirkung zur Folge hätte.

Von vielen Menschen betreut

Laut Gericht hat in der Untersuchung niemand je etwas Negatives über den Umgang des Beschuldigte mit seinem kleinen Sohn gesagt. Auch war der Vater längst nicht der einzige, der mit dem Säugling zu tun hatte. Neben der Mutter und den Grosseltern wurde das Kind bei seinen vielen und langen Spitalaufenthalten von zahlreichen Personen betreut und erhielt Physiotherapie.

Dass der Beschuldigte in den Einvernahmen immer wieder neue Vorfälle geschildert habe, sei «sehr nachvollziehbar», sagte der Richter. Das seien nicht bewusste Falschaussagen gewesen, auch wenn es teilweise Unstimmigkeiten gegeben habe. Der Vater habe für sich selbst Erklärungen für den Tod seines kleinen Sohnes gesucht.

Der Mann machte vor Obergericht wie schon vor Bezirksgericht von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Er antwortete nur auf Fragen zu seiner Person. Auf das ihm zustehende Schlusswort verzichtete er. (dab/sda)

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