Ein Besitzer einer Zürcher Model-Agentur hat seine Position ausgenutzt und junge männliche Models sexuell bedrängt. Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte den 34-Jährigen am Mittwochabend zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren, wovon ein Jahr vollzogen werden soll.
Der Chef der einst international erfolgreichen Model-Agentur hat sich gemäss Gericht unter anderem der sexuellen Nötigung und der sexuellen Belästigung schuldig gemacht. Er wird zudem mit einem Tätigkeitsverbot belegt; dieses umfasst jede regelmässige Arbeit mit minderjährigen Personen. Er muss zudem Genugtuungen an mehrere Opfer zahlen.
Der Verteidiger hatte in einem fast dreistündigen Plädoyer einen vollumfänglichen Freispruch gefordert: Sein Mandant habe keine sexuelle Handlungen gegen den Willen anderer Personen vorgenommen. «Es gab keine Gewalt und keine Bedrohungen, es war einvernehmlich», sagte er Anwalt.
Die Aussagen der verschiedenen Opfer seien klar, hielt demgegenüber der Staatsanwalt in seinem kurzen Plädoyer fest. Der Beschuldigte habe sein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt - er habe jungen, naiven Männern vorgegaukelt, dass er der Einzige sei, der ihnen den Traum einer Modelkarriere ermöglichen könne. Der Staatsanwalt hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor dem Zürcher Obergericht angefochten werden. (sda)