«Begeisterung und Entzücken» löse er normalerweise aus, sagt Gunnar Jauch, wenn er Schnüre an Holzstäben in Seifenwasser tunkt und riesige Blasen produziert. Es ist das neuste Hobby des bald 70-jährigen Architekten.
Doch Jauchs neuste Leidenschaft ist den Ordnungshütern zuwider: Bereits zum zweiten Mal hat das Stadtrichteramt Zürich einen Strafbefehl gegen ihn ausgestellt – wegen unbewilligter Strassenkunst «ausserhalb der erlaubten Gebiete der Seeuferanlagen». Eine missbräuchliche Benützung des öffentlichen Grundes also. Busse: 250 Franken.
Der Strafbefehl stützt sich auf die Allgemeine Polizeiverordnung (APV) in der es heisst:
«Die vorübergehende Benutzung (öffentlicher Sachen, Anm. d. Red.) zu (...) privaten (...) Sonderzwecken, die nicht bestimmungsgemäss oder nicht gemeinverträglich ist und andere Benutzungsberechtigte beeinträchtigt, ist bewilligungs- und gebührenpflichtig.»
Doch Jauch, der Rebell, denkt nicht daran, die Busse zu bezahlen. Die Seifenblasen habe er für seine Freunde gemacht. Seifenblasen seien sehr wohl gemeinverträglich und damit weder bewilligungs- noch gebührenpflichtig, meint er.
Jauch hat Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben und das Schreiben auf seinem Facebook-Profil veröffentlicht. Wie er gegenüber watson sagt, sei er nun auf ein Gespräch auf dem Stadtrichteramt eingeladen worden. Das Stadtrichteramt Zürich äussert sich auf Anfrage nicht zum Fall Jauch. watson bleibt dran. (dwi)