Luzerner Sozialdirektor lanciert Idee einer Swiss Green Card

Luzerner Sozialdirektor lanciert Idee einer Swiss Green Card

09.09.2018, 12:52

Die Schweiz sei eine Migrationsbaustelle, findet der Luzerner Sozialdirektor Guido Graf. Ihm schwebt eine Swiss Green Card vor: «Arbeitswillige Menschen mit entsprechenden Qualifikationen» sollen befristet in der Schweiz arbeiten oder studieren dürfen.

Dies sagte der Regierungsrat in einem Interview der «Zentralschweiz am Sonntag». «Die so erworbenen Kompetenzen könnten diese Menschen anschliessend in ihren Herkunftsländern nutzbar machen», so Graf.

«Menschen sollen bei uns Zuflucht finden», sagte er weiter. Aber zum Zeitpunkt, da die Sicherheit in ihrem Herkunftsland garantiert werden könne, sollten sie nach Ansichten des Regierungsrats zurückkehren. «Ich weiss, dass das nicht einfach ist», sagte der Sozialdirektor. Aber es gehe um die Haltung und um den Willen, scheinbar Unverrückbares zu verändern.

Jeder Kanton würde - basierend auf Grundlagen des Bundes - ein Konzept erarbeiten, an dem sich international tätige Unternehmen ebenso wie Universitäten beteiligen. Damit könne der Abwanderung qualifizierter Berufsleute aus Migrationsländern entgegengewirkt werden, ist Graf überzeugt.

Graf: «Es ist fünf nach zwölf»

Der Luzerner Sozialdirektor schlägt zudem Alarm: «Angesicht der instabilen Weltlage ist es schon fünf nach zwölf», sagte er im Interview weiter. Es brauche in der Migrationspolitik einen Neuanfang, weil sonst die Sozialsysteme zusammenbrächen.

Die «massgebenden Schlüsselpersonen» korrigierten «seit Jahren» da und dort etwas an der «Migrationsbaustelle». Die Integrationspauschale von Bundesrätin Simonetta Sommaruga nennt Graf im Interview eine «zeitlich begrenzte Beruhigungspille».

Es ist nicht das erste Mal, dass Guido Graf den Bundesrat für seine Asylpolitik kritisiert. 2015 beispielsweise hatte er für Schlagzeilen gesorgt, als er in einem öffentlich gemachten Brief an den Bundesrat forderte, dass Asylsuchende aus Eritrea nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden, da sie zum Zeitpunkt ihrer Flucht nicht an Leib und Leben bedroht seien. (sda)

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