Nationales Schwarzfahrerregister im ÖV nimmt Betrieb auf

Nationales Schwarzfahrerregister im ÖV nimmt Betrieb auf

01.04.2019, 12:32

Die letztes Jahr von der Branche des öffentlichen Verkehrs (ÖV) angekündigte zentrale Datenbank für die Erfassung von Reisenden ohne oder nur mit teilgültigem Fahrausweis hat am Montag den Betrieb aufgenommen. Wer schwarzfährt, kann so schneller identifiziert werden.

Wie ch-direct, die Branche des öffentlichen Verkehrs, mitteilte, werden geschätzte drei Prozent der rund zwei Milliarden Fahrten im ÖV der Schweiz jährlich ohne oder nur mit teilgültigem Fahrausweis angetreten. Von diesen Fällen werden jährlich etwa 800'000 erfasst.

Dem ÖV entgeht durch Reisende, die kein Billett kaufen, ein zweistelliger Millionenbetrag. Dies schade am Ende allen ehrlichen Kundinnen und Kunden, heisst es in der Medienmitteilung.

Die ÖV-Branche hatte sich, basierend auf einem Parlamentsbeschluss, dazu entschlossen, eine zentrale Datenbank für die Erfassung von Schwarz- und Graufahrern aufzubauen. Am Montag wurde diese nun rollend in Betrieb genommen. Bis Ende Jahr sollen alle knapp hundert beteiligten Transportunternehmen an das System angeschlossen sein. Aufgebaut und betrieben wird die Datenbank im Auftrag der Branche von Postauto.

Schweizweit einheitlich

Das nationale Schwarzfahrerregister bedeutet keine grundsätzliche Praxisänderung. Die Gebühren bleiben gleich und erhöhen sich im Wiederholungsfall nun zwingend. Personen, die wiederholt schwarzfahren, können einfacher ermittelt und schweizweit einheitlich mit den entsprechenden Zuschlägen belegt werden.

Da alle Transportunternehmen am selben System angeschlossen sind, werden zudem Systemkosten eingespart und die Effizienz in der Rechnungsstellung erhöht. Das Inkasso sowie die Kulanzregelung obliegen dabei weiterhin den einzelnen Transportunternehmen.

Vergessene Abos online vorweisen

An den Datenschutz würden höchste Ansprüche gestellt, betont ch-direct. Die Standards entsprächen sämtlichen Anforderungen der hiesigen Datenschutzgesetzgebung. Das Kontrollpersonal habe zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Datenbank. Betroffene könnten jederzeit einen Antrag auf Einblick in ihre Daten und Vorfälle stellen.

Des Weiteren bieten einige Transportunternehmen bereits die Möglichkeit an, vergessene persönliche Abonnemente online vorzuweisen. (sda)

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