Keine Einigung: Neues Grenzgänger-Regime kurz vor dem Absturz

Keine Einigung: Neues Grenzgänger-Regime kurz vor dem Absturz

29.03.2019, 17:08

Die 28 EU-Botschafter haben am Freitag in Brüssel den mit dem EU-Parlament erzielten Kompromiss zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme zurückgewiesen. Die Vorlage enthält auch eine in der Schweiz umstrittene Neuregelung für arbeitslose Grenzgänger.

Dem Vernehmen nach enthielten sich Polen, Ungarn und Malta ihrer Stimmen, während Deutschland, die drei Benelux-Staaten, Dänemark, Schweden, Tschechien und Österreich die Vorlage ablehnten - aus unterschiedlichen Gründen.

Jene Mitgliedsstaaten mit vielen Arbeitnehmenden aus anderen EU-Staaten hätten sich an der Export-Regelung des Arbeitslosengeldes gestört. Unter anderem befürchteten einige Länder, künftig für Arbeitslose zu zahlen, diese aber nicht genügend kontrollieren zu können.

Denn EU-Bürger, die arbeitslos werden, sollen statt für drei Monate - wie heute - künftig für sechs Monate in an anderes EU-Land auf Arbeitssuche gehen können. Ihr Arbeitslosengeld erhalten sie in dieser Zeit weiterhin von jenem Land, in dem sie arbeitslos gemeldet sind. Für Grenzgänger soll gar eine 15-Monate-Export-Regel gelten.

Dossier in der Warteschlaufe

Wie es mit dem Dossier weiter geht, ist unklar. In Brüssel hiess es, die EU-Botschafter sollen nächste Woche darüber beraten, was mit dem Dossier geschehen soll.

Anschliessend müsse die rumänische Präsidentschaft entscheiden, was sie machen wolle. Entweder lasse sie weitere daran arbeiten, oder sie werde das Dossier an Finnland übergeben, das im nächsten halben Jahr die EU-Präsidentschaft innehat, hiess es aus EU-Kreisen.

Aber selbst wenn weiter daran gearbeitet würde: So wie es aktuell aussieht, dürfte es zeitlich kaum mehr reichen, die Vorlage noch vor dem Ende der Legislatur unter Dach und Fach zu bringen. Was das für das Dossier bedeutet, ist offen.

Schweiz mit vielen Grenzgängern

Würde das Dossier auf Eis gelegt, wären das gute Nachrichten für die Schweiz. Sie ist zwar nicht verpflichtet, diese Anpassungen der EU bei den Sozialversicherungssystemen zu übernehmen.

Doch gehe man davon aus, dass die EU unabhängig vom institutionellen Rahmenabkommen «von der Schweiz die Übernahme» fordern werde, schreibt der Bund in seinen Erläuterungen zum Rahmenabkommen. Denn man habe frühere Änderungen stets übernommen.

Mit rund 320'000 Grenzgängern könnte der von der EU angestrebte Systemwechsel laut Staatssekretariat für Migration (SEM) zu Mehrausgaben eines «höheren dreistelligen Millionenbetrags» für die Schweiz führen. (sda)

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