Inakzeptable Haftbedingungen im Ausschaffungsgefängnis von Granges

Inakzeptable Haftbedingungen im Ausschaffungsgefängnis von Granges

06.06.2019, 12:12

Die Haftbedingungen im Ausschaffungsgefängnis von Granges VS müssen sich nach Ansicht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) weiter verbessern. Diese entsprächen trotz eingeleiteter Massnahmen weiter nicht den Vorgaben für eine Administrativhaft.

Diese negative Bilanz zieht die NKVF in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Bericht zu ihren zwei Kontrollbesuchen im Gefängnis der Jahre 2017 und 2019. Die Kommission hatte im Rahmen früherer Besuche mehrere Empfehlungen an den Walliser Staatsrat gerichtet.

Die NKVF begrüsst die für 2022 neu geplante Einrichtung für den Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft. Angesichts des nichtstrafrechtlichen Charakters der Administrativhaft zeigt sie sich jedoch weiterhin besorgt über die Haftbedingungen in Granges. Aus ihrer Sicht verstossen die Verhältnisse gegen die nationalen und internationalen Standards.

Als grossen Fortschritt erachtet die NKVF , dass die Kantonsregierung inzwischen auf die Unterbringung von Frauen und Minderjährigen im Ausschaffungsgefängnis von Granges verzichtet. 2017 war eine schwangere Frau in das Gefängnis eingewiesen worden, Sie musste 42 Tage in der Einrichtung verbringen musste, bis sie in ein Heim verlegt wurde.

20 Stunden pro Tag in der Zelle

Bemängelt wird insbesondere das Haftregime, das «nach wie vor zu restriktiv» ausgestaltet sei. Die Inhaftierten müssten weiterhin durchschnittlich zwischen 19 und 20 Stunden pro Tag in der Zelle verbringen, kritisiert die NKVF.

Die Kommission bedauert, dass der Staatsrat ihrer Empfehlung, die Zelleneinschlusszeiten auf die Nacht zu beschränken, nicht nachkommt. Gemäss ihren Feststellungen in anderen Einrichtungen wäre diese Massnahme durchaus umsetzbar.

Die Kommission äussert sich zufrieden darüber, dass im Gefängnis ein Gemeinschaftsraum eingerichtet werden soll, in dem die Inhaftierten gemeinsam essen können. Auch die geplante Werkstatt zur Schaffung eines Beschäftigungsangebots wertet sie als positiv.

Soziale Kontakte erleichtern

Weiter stellte die Kommission die Gefahr einer sozialen Isolation der Inhaftierten fest. Sie empfiehlt den Behörden, die Besuchsregelung zu lockern und die Kontakte mit der Aussenwelt zu erleichtern. Insbesondere solle den Gefangenen erlaubt werden, Mobiltelefone beschränkt nutzen zu dürfen. Dies werde in anderen Administrativhaftanstalten in der Schweiz bereits praktiziert.

Die NKVF hat den gesetzlichen Auftrag, im Rahmen von regelmässigen Kontrollbesuchen in Gefängnissen zu überprüfen, dass die Menschen- und Grundrechte gewahrt werden. Sie arbeitet unabhängig von den Behörden. (sda)

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