Stadt Zürich einigt sich mit «Sprayer von Zürich» Harald Naegeli

Stadt Zürich einigt sich mit «Sprayer von Zürich» Harald Naegeli

29.05.2018, 11:04

Ein Kunstwerk zur Wiedergutmachung: Der als «Sprayer von Zürich» bekannt gewordene Harald Naegeli hat der Stadt Zürich am Dienstag ein Bild überreicht. Der Akt demonstriert die aussergerichtliche Einigung, welche die Stadt mit ihrem berühmten Sorgenkind erzielt hat.

Naegeli hatte sich im letzten Oktober wegen Sachbeschädigung vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft warf dem «Sprayer von Zürich» vor, dass 25 Graffitis - vornehmlich filigrane Strichfiguren - an verschiedenen Hauswänden und Mauern in der Zürcher Innenstadt aus seiner Hand stammen.

Das Gericht hatte jedoch kein Urteil gefällt. Die Frage, ob es sich bei Naegelis Graffitis um Sachbeschädigungen oder Kunst im öffentlichen Raum handelt, blieb ungeklärt. Der Einzelrichter riet den Parteien damals, sich aussergerichtlich zu einigen. Dies haben sie nun getan, wie Stadtrat und Künstler am Dienstag demonstrierten.

Naegeli brachte dem Vorsteher des Stadtzürcher Tiefbau- und Entsorgungsdepartements, Filippo Leutenegger (FDP), persönlich in dessen Büro ein Gemälde vorbei. «Wir haben sehr intensive Gespräche geführt und nun eine kreative Lösung gefunden», sagte Leutenegger vor den Medien.

Er werde heute noch den Einzelrichter informieren, dass die Causa Naegeli ad acta gelegt werden könne. «Die Stadt erhält ein Kunstwerk, dafür verzichten wir auf die Forderung», sagte Leutenegger weiter.

Naegeli selber betonte einmal mehr, dass er halt ein Utopist sei. «Ich trage die Utopie nach aussen, das ist meine Kunst.» Mit Leutenegger habe er zum Glück einen Mitarbeiter der Utopie gefunden.

Zur aussergerichtlichen Lösung aufgefordert

Der Einzelrichter hatte beim Prozess im vergangenen Herbst Naegelis Verteidiger den Auftrag erteilt, sich mit dem Kläger, Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ), in Verbindung zu setzen und zu verhandeln. Sehe das ERZ von einer Weiterverfolgung der Sache ab, gelte: «Wo kein Kläger, da kein Richter», hatte er argumentiert.

Die Kosten für die Entfernung der Graffitis hatte die Staatsanwaltschaft auf rund 9200 Franken geschätzt. Sie forderte deshalb eine Busse von 10'000 Franken und eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen à 700 Franken.

Leutenegger seinerseits, als oberster Chef des ERZ, bezeichnete in einer Kolumne im «Tagblatt der Stadt Zürich» Naegelis Verhalten als «bewusst anarchisches Vorgehen», das Teil seiner Kunst sei. «Die Bilder kommen ungefragt, die Besitzer der Arbeitsflächen haben nichts zu sagen.» Es sei deshalb gut, dass sie sich träfen. (sda)

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