Bundesrat beschliesst Plan B zum Schutz der Schweizer Börse

Bundesrat beschliesst Plan B zum Schutz der Schweizer Börse

08.06.2018, 15:20

Der Bundesrat hat am Freitag Massnahmen für den Fall beschlossen, dass die EU die Anerkennung der Börsenäquivalenz nicht rechtzeitig verlängert. In diesem Fall würde er eine Schweizer Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze einführen.

So könnten Marktteilnehmer aus der EU weiterhin Schweizer Aktien an Schweizer Börsen handeln. Der Bundesrat habe einen Plan B beschlossen, sagte Finanzminister Ueli Maurer vor den Medien in Bern. Er setze alles daran, den Plan A zu erreichen, eine unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz oder eine Verlängerung um ein Jahr.

Die Europäische Kommission hatte im Dezember beschlossen, die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung nur befristet anzuerkennen. Eine unbefristete Anerkennung machte sie von Fortschritten bei den Verhandlungen über institutionelle Fragen abhängig.

Der Bundesrat hatte den Entscheid scharf kritisiert. Er betrachte die befristete Anerkennung als klare Diskriminierung der Schweiz, sagte die damalige Bundespräsidentin Doris Leuthard. Die Schweiz erfülle die Bedingungen. Die Verbindung mit den institutionellen Fragen sei sachfremd und inakzeptabel.

EU entscheidet erst gegen Ende Jahr

Neu beurteilen wird die EU die Frage nach bisherigen Signalen erst im Herbst oder gegen Ende des Jahres. Bis dahin nähmen die Unsicherheiten für die Schweizer Börsen und die Marktteilnehmer aus der EU laufend zu, schreibt der Bundesrat. Deshalb erachte er es als unumgänglich, bereits jetzt eine Eventualmassnahme zu beschliessen.

Die beschlossene Massnahmen zielt darauf ab, falls notwendig die Funktionsweise der Schweizer Börseninfrastruktur zu schützen und EU-Marktteilnehmern den Zugang zu Schweizer Börsen weiterhin zu ermöglichen.

Drohender Einbruch an Schweizer Börse

Falls die EU-Kommission die Anerkennung der Börsenäquivalenz nicht rechtzeitig verlängert, wird in einer Verordnung eine neue Schweizer Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze eingeführt, die Schweizer Aktien zum Handel zulassen. In diesem Fall würden EU-Handelsplätze diese Anerkennung nicht erhalten.

So würden die Voraussetzungen geschaffen, dass Marktteilnehmer aus der EU - beispielsweise Banken und Effektenhändler - weiterhin Schweizer Aktien an Schweizer Börsen handeln könnten. Ohne diese Massnahme droht laut Maurer ein drastischer Einbruch an der Schweizer Börse.

Der Bundesrat würde die Verordnung spätestens auf den 1. Dezember 2018 in Kraft setzen. Die Massnahme diene einzig dazu, im Bedarfsfall die Funktionsweise der Schweizer Börsen zu schützen, betont der Bundesrat. Er sei unverändert bestrebt, die Beziehungen zur EU zu festigen und zu vertiefen. Dabei sei es weiterhin sein Ziel, Fortschritte beim institutionellen Rahmenabkommen zu erzielen. (sda)

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