Basler Fasnachts-Comité zum ersten Mal mit Frau an der Spitze

Basler Fasnachts-Comité zum ersten Mal mit Frau an der Spitze

11.06.2018, 13:36

Das Basler Fasnachts-Comité erhält zum ersten Mal in seiner 108-jährigen Geschichte eine Vorsitzende, alias «Obfrau»: Pia Inderbitzin löst per Anfang Juli Christoph Bürgin ab, der acht Jahre an der Spitze des Comités stand.

Pia Inderbitzin ist vor zwei Wochen in ihr neues Amt gewählt worden, wie das Fasnachts-Comité am Montag bekannt gab. Die 62-Jährige gehört dem Gremium seit 2000 an und war bislang für das Ressort Nachwuchs verantwortlich. Seit 2010 war sie schon Statthalterin (Vize) des Comités, das der Basler Fasnacht einen strukturellen Rahmen gibt.

Vor Inderbitzin standen insgesamt elf Obmänner an der Spitze des 1910 gegründeten Fasnacht-Comités. Die Primarlehrerin zeigte sich vor den Medien überzeugt, dass die Basler Fasnacht bereit sei für eine Obfrau - obschon es traditionellerweise immer noch einzelne reine Männercliquen gibt. Zu diesen habe sie ein sehr gutes Verhältnis: «Die Männercliquen müssen keine Angst vor mir haben».

Christoph Bürgin war 2010 an die Spitze des Comités gewählt worden, dem er seit 1999 angehört. Er bleibt nun noch Aktivmitglied bis zu seinem statutarischen Ausscheiden im Jahr 2020. Neuer Statthalter wird Alexander Sarasin, der seit 2010 Comité-Mitglied ist.

Im März 2018 war zudem Susanne Andreetti neu ins Comité berufen worden. André Schaad und Annicken Gravino treten derweil per Ende Juni als Comité-Aktivmitglieder zurück.

Herausgeberin der Plakette

Die Gründung des Fasnachts-Comités war 1910 vom Verkehrsverein Basel initiiert worden, um das «Naturereignis» Basler Fasnacht ein Stück weit zur organisieren. Das Comité zeichnet sich etwa für die Organisation des Cortèges (Umzug) am Montag und Mittwoch verantwortlich. Es gibt zudem die Fasnachtsplakette heraus, aus deren Erlös die Subventionen an die Cliquen fliessen.

Seit November 2017 ist die Basler Fasnacht auf der Liste des immateriellen Kulturerbes der Unesco eingetragen. Diese Liste soll lebendige Traditionen, darstellende Künste sowie gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste schützen. (sda)

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