Biel hat gegen die Wertung der Niederlage in Ambri (4:6) Protest eingereicht und bestätigt. Vergeblich. Das Spiel wird nicht wiederholt.
Eine Spielwiederholung gibt es dann, wenn die Schiedsrichter einen regeltechnischen Fehler begangen haben. Was sehr selten der Fall ist. Beispiel: Die Schiedsrichter werfen die Scheibe nach einem Icing vor dem falschen Tor ein und korrigieren den Irrtum nach einem Spielfeldprotest nicht.
Es gibt jedoch keine Spielwiederholung, wenn ein Tatsachenentscheid falsch sein sollte. Beispiel: Auf dem Video sieht man, dass der Puck im Tor ist. Die Schiedsrichter entscheidet trotzdem nicht auf Tor.
Der «Fall Biel» ist einfach: Die Schiedsrichter haben auf Tor entschieden (Biels Anschlusstreffer zum 1:4), dann das Video konsultiert und den Treffer wieder annulliert. Die Bieler sind der Meinung, Gaëtan Haas habe den Puck über die Linie spediert bevor Thomas Wellinger in Ambris Torhüter hineinrutschte.
Der Ablauf der Video-Konsultation war nach übereinstimmenden Aussagen korrekt. Die Schiedsrichter haben es auf dem Video anders gesehen als die Bieler. Tatsachenentscheid. Kein regeltechnischer Fehler. Protest chancenlos. Keine Spielwiederholung. Bei dieser klaren Ausgangslage wird Einzelrichter Reto Steinmann den Protest der Bieler ablehnen. (kza)