Michael Schumachers Frau Corinna Schumacher ist mit einer Klage gegen die Zeitung taz und das ZDF gescheitert. Sie wollte den beiden Medien die Veröffentlichung von Fotos untersagen, die sie auf dem Weg zu ihrem verunglückten Mann in der Klinik von Grenoble zeigen. Das Landgericht Köln lehnte dies ab.
Das Gericht argumentierte, der Besuch der Klinik sei zwar an sich noch kein Ereignis der Zeitgeschichte mit einem überragenden Interesse in der Berichterstattung. Der nicht nachlassende Medienrummel rund um den Besuch - auch nach Corinna Schumachers Appell, sie in Ruhe zu lassen - sei jedoch durchaus ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung. (si)