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Schon wieder Ärger am Hals: Bobadilla wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt

Schon wieder Ärger am Hals: Bobadilla wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt

13.03.2015, 13:0013.03.2015, 14:18
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Raul Bobadilla hat mal wieder Ärger am Hals.
Raul Bobadilla hat mal wieder Ärger am Hals.Bild: Sebastian Widmann/freshfocus

Raul Bobadilla, der ehemalige FC-Basel-Stürmer in Diensten von Bundesligist Augsburg, hat erneut einen Strafbefehl wegen einer tätlichen Auseinandersetzung am Hals.

Dem 27-jährigen Südamerikaner wird vorgeworfen, beim Augsburger Presseball im November 2014 einen anderen Gast mit einem Faustschlag gegen den Kopf verletzt zu haben, wie das Amtsgericht Augsburg am Freitag mitteilt. Möglicherweise sei es zuvor zu einer Provokation oder Beleidigung durch das spätere Opfer gekommen.

Bobadilla muss eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zahlen, wenn er den Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung akzeptiert. Damit liegt die Strafe unter der Vorstrafengrenze. Zur Gesamthöhe der Geldstrafe machte das Gericht aus Datenschutzgründen keine Angaben. Er kann binnen zwei Wochen auch Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, dann käme es zum Prozess.

Bobadilla hatte auch schon grossen Ärger in der Schweiz: Im vergangenen Mai wurde der Fussballstar vom Richteramt Dorneck-Thierstein in Dornach SO wegen seines Raserdelikts vom Juli 2013 (111 km/h statt 50 km/h) zu einer Gefängnisstrafe von 16 Monaten bedingt verurteilt. Zudem musste er eine Busse von 20 Tagessätzen à 790 Franken hinblättern. Zu den 15'800 Franken kamen auch noch Verfahrenskosten von 10'000 Franken sowie weitere bedingte und wiederrufene Geldbussen aus früheren Delikten in Höhe von 18'000 Franken dazu. (pre/si)

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