Claudia Pechstein ist mit ihrer Schadenersatzklage gegen den Eislauf-Weltverband (ISU) und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) gescheitert. Das Landgericht München I wies am Mittwoch die Klage der Berliner Eisschnelllauf-Olympiasiegerin zurück.
Die Kammer bestätigte das Urteil des Sportgerichtshofs CAS. Pechstein hatte eine Entschädigung von 3,5 Millionen Euro gefordert. Nun muss sie auch die Verfahrenskosten tragen.
Pechstein war 2009 bis 2011 wegen auffälliger Blutwerte vom Weltverband gesperrt worden. Die 42-Jährige bestreitet Doping und macht eine vererbte Anomalie für ihre Blutwerte verantwortlich. (si)