Uli Hoeness wird am 29. Februar vorzeitig aus der Haft entlassen. Das teilte das Landgericht Augsburg mit. Der ehemalige Präsident des FC Bayern München hatte am 2. Juni 2014 seine Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung von 28,4 Millionen Euro angetreten. Er war zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, die er in der Justizvollzugsanstalt Landsberg absitzen sollte.
Anfang Januar 2015 war der 64-Jährige in den offenen Vollzug des Freigängerhauses Rothenfeld in Andechs verlegt worden. Tagsüber arbeitet er in der Jugendabteilung des FC Bayern und muss nur noch zum Schlafen hinter Gitter. An den Wochenenden darf er bei seiner Familie sein.
Nun gab das Landgericht Augsburg dem Antrag des früheren Bayern-Bosses auf vorzeitige Haftentlassung statt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zustimmung zum sogenannten Antrag auf Halbstrafe lägen vor, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. «Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt.» Einzige Auflage dabei: Hoeness muss etwaige Wohnungswechsel bei der Strafvollstreckungskammer anzeigen.
Dem Strafgesetzbuch zufolge kann ein Gericht nach der Hälfte einer verbüssten Freiheitsstrafe den Rest zu Bewährung aussetzen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Verurteilte zum ersten Mal eine Freiheitsstrafe absitzt.
Der Fall Hoenssß weise erhebliche Besonderheiten auf, teilte das Gericht mit. So habe sich der Verurteilte letztlich durch eine Selbstanzeige selbst den Ermittlungen ausgeliefert. Zudem habe er den Schaden durch Zahlungen in Höhe von mindestens 43 Millionen Euro wieder gutgemacht.
Bei der nun getroffenen Entscheidung seien unter anderem «die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten im Vollzug und seine Lebensverhältnisse» berücksichtigt worden, heisst es in der Gerichtsmitteilung. Trotz seiner Position sei Hoeness stets bereit gewesen, sich in die Gefangenengemeinschaft zu integrieren. Zudem stelle sich «sein sozialer Empfangsraum äussserst günstig» dar. (zap/pre/spon)