In der Wahrnehmung ist es eine Ohrfeige für Amateur-Einzelrichter Patrick Bürgi. Er verdonnert Patrick Bandiera zu einer Sperre von 14 Spielen. Arosa geht in Berufung, das Verbandssportgericht zersaust sein Urteil und reduziert die Sperre um fast zwei Drittel auf 5 Spiele. Das Verbandssportgericht ist innerhalb der Hockey-Justiz sowohl fürs Amateur- wie fürs Profihockey die höchste Instanz. Seine Urteile haben eine ähnlich wegweisende (präjudizielle) Bedeutung wie jene des Bundesgerichtes im richtigen Leben.
Die Fälle Chris DiDomenico und Patrick Bandiera stehen für ein Problem, das es so nur im Hockey gibt: Das Spiel wird immer schneller und intensiver und so werden Raum und Zeit für die vier Schiedsrichter (zwei Head- und zwei Linienrichter) immer knapper. Vier Unparteiische bei zehn Feldspielern (im Vollbestand): Diesen Dichtestress kennt kein anderes Mannschaftsspiel. Logisch also, dass es immer mehr Kollisionen zwischen Spielern und Schiedsrichtern gibt. In beiden hier erwähnten Fällen ist der Schiedsrichter unverletzt geblieben.
Der Schutz der körperlichen Integrität der Schiedsrichter ist das oberste Gebot. Sie sind – ohne entsprechende Ausrüstung – die schwächsten «Verkehrsteilnehmer» und sie müssen auch nicht mit einem Angriff rechnen. Was also, wenn es zu einem Zusammenprall kommt?
Im Fall von Chris DiDomenico (SCB) kommt der Profi-Einzelrichter zum Schluss: keine Absicht, kein Vorsatz, eine leichte Mitschuld des Spielers. Also drei Spielsperren. Die Minimalstrafe für solche Fälle.
Im Fall von Patrick Bandiera (Arosa/MyHockey League) kommt Amateur-Einzelrichter Patrick Bürgi in einem sehr ähnlich gelagerten Fall zu einer anderen Schlussfolgerung: Er beurteilt die Aktion als zumindest eventualvorsätzlichen körperlichen Angriff auf den Linienrichter. Für solche Aktionen, wenn diese mit einer erheblichen Verletzungsgefahr verbunden sind, was er im vorliegenden Fall bejaht, beträgt der Strafrahmen mindestens 15 Spielsperren und so gesehen lässt er mit 14 Sperren noch Milde walten.
Es geht im Kern um die Frage: Hätte der Spieler den Zusammenstoss tatsächlich vermeiden können? Kommt der Hockeyrichter zur zweifelsfreien Antwort «Ja», dann kommt der Eventualvorsatz zum Zuge. Deshalb 14 Spielsperren gegen Patrick Bandiera.
Das Verbandssportgericht beantwortet diese Frage hingegen mit «Nein» und schreibt in seiner Urteilsbegründung: «Richtig ist, dass es vermutlich nicht zum Zusammenprall mit dem Linienrichter gekommen wäre, wenn die Scheibe nicht im 45-Grad-Winkel von der Bande abgeprallt, der Linienrichter sich in diesem Winkel weiter bewegt und sich nicht rückwärts wieder gegen die Bande fahrend und der Scheibe ausweichend bewegt hätte. Trotzdem ist Patrick Bandiera vorzuwerfen, dass er, weil er den Linienrichter hätte wahrnehmen müssen (sofern er dies nicht getan hat), keine Anstalten gemacht hat, abzubremsen oder dem Linienrichter auszuweichen. Nicht nachvollziehbar ist, dass er in hohem Tempo weiter geradeaus fuhr, nachdem die Scheibe von der Bande absprang. Bandiera machte keine Anstalten, links oder rechts vom Linienrichter vorbeizufahren, sondern fuhr ungebremst geradeaus weiter in diesen hinein.» Patrick Bandiera habe die Sorgfaltspflicht verletzt und damit sei ihm ein fahrlässiges Umfahren des Linienrichters vorzuwerfen. «Absicht oder ein eventualvorsätzliches Umfahren des Schiedsrichters ist hingegen nicht ersichtlich.» Also nur 5 statt 14 Sperren.
Die Reduktion ist ein wegweisendes Urteil. Der zentrale Punkt: Kommt es während des laufenden Spiels zu einem Rencontre, dann ist Vorsatz oder Eventualvorsatz in nahezu allen Fällen auszuschliessen. Von Vorsatz kann eigentlich nur gesprochen werden, wenn ein Spieler bei ruhendem Spiel auf einen Schiedsrichter losgeht. Die Ursache der Ohrfeige für Einzelrichter Patrick Bürgi ist einzig und allein die unterschiedliche Auffassung betreffend Vorsatz bzw. Eventualvorsatz des Spielers.
Das Urteil der höchsten Hockey-Justiz bedeutet aber auch: Straffrei bleibt eine Kollision mit dem Schiedsrichter nicht. Der Spieler trägt bei einem Zwischenfall Mitverantwortung. Also aufpassen. Deshalb die Minimalstrafe von 3 Sperren für Chris DiDomenico.