Die 2G-Regelung gilt für alle Partien der National League und der Swiss League sowie für den Spengler Cup. Wer will, kann von einer «Impfpflicht» für Hockeyfans ab 16 Jahren reden. Es wird nun nicht an kritischen Stimmen fehlen. Haben die Klubs Auswirkungen zu befürchten? Nein.
Kein Klub hat genaue Zahlen, wie viele der bisherigen Zuschauerinnen und Zuschauer oder der Saisonkarteninhaberinnen und -inhaber die Kriterien 2G nicht erfüllen. Im oberen Emmental und Entlebuch, dem Kernland der Fans der SCL Tigers, dürfte die Impfquote erheblich tiefer sein als in den urbanen Zentren. Das Management in Langnau geht jedoch von weniger als 300 Fans aus, die nun nicht mehr zum Spiel kommen können. Der Rückgang ist verkraftbar. Was auch für andere Klubs gelten dürfte. Ein Rückgang der Zuschauerzahlen ist nicht zu befürchten.
Das ist ja unglaublich: Der Kanton Thurgau verbietet dem @hcthurgau die Einführung von 2G... #swissleague pic.twitter.com/iwOIgGYeME
— Marcel Kuchta (@Guggti) December 7, 2021
Die 2G-Regelung gilt für alle Zuschauerinnen und Zuschauer und freiwillige Helferinnen und Helfer ab 16 Jahren ohne Arbeitsvertrag im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb. Sie gilt nicht für alle Angestellten mit einem Arbeitsvertrag im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb. Sie gilt also nicht für die Spieler, die Angestellten der Stadion-Gastronomie und des professionellen Sicherheitsdienstes. Sämtliche Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, die in den beiden höchsten Spielklassen eingesetzt werden, sind geimpft und entsprechen der 2G-Regelung.
Haben nun Inhaberinnen oder Inhaber einer Saisonkarte, die der 2G-Regelung nicht entsprechen, ein Anrecht auf Rückerstattung? Es gibt immer Juristen, die irgendwelche Gründe finden, warum das Geld pro rata (für die noch ausstehenden Spiele) zurückbezahlt werden sollte. Weil der Zutritt zum Stadion nicht mehr möglich ist.
Die Klubs können solche Forderungen aber getrost ignorieren. Um eine Rückerstattung durchzusetzen, braucht es ein entsprechendes Gerichtsurteil. Es ist alles andere als sicher, ob eine Rückzahlungsforderung auf dem Rechtsweg erreicht werden kann. Zumal die Rechtssicherheit gegeben ist: Alle haben die Möglichkeit, sich kostenlos impfen zu lassen und damit die Zutrittsberechtigung zum Stadion zu erlangen. Davon wird niemand ausgeschlossen. Der Entscheid, sich nicht impfen zu lassen und nicht zum Spiel zu gehen, ist freiwillig. Alle haben die Freiheit, zu impfen oder eben nicht zu impfen. Zum Spiel zu gehen oder eben nicht zum Spiel zu gehen. Hier ist keine justiziable Willkür oder Benachteiligung einzelner Gruppen im Spiel.
Werden die Klubs freiwillige Helferinnen und Helfer verlieren? Ja. Aber deswegen wird der Spielbetrieb nicht zusammenbrechen. Eigentlich ist es – ein wenig polemisch erklärt – ganz einfach: Es ist ein Gebot der Höflichkeit, dass alle Kundinnen und Kunden, die gegen die 2G-Regelung sind, von den Klubs freundlich angehört werden. Dass man so tut, als nehme man die Sache sehr, sehr ernst. Um anschliessend alle Einwände einfach zu ignorieren. Und es ist empfehlenswert, sich auf keinerlei öffentliche Debatten zum Thema einzulassen. Von nun an gilt 2G. Punkt. Mehr ist nicht mehr zu sagen. Zumal der Entscheid von den Klubs der beiden höchsten Ligen einstimmig gefällt worden ist. Eine Opposition gibt es also nicht.
Um es etwas bösartig zu formulieren: Hier ist eine gute Gelegenheit, um für einmal ein uraltes Prinzip in der Praxis anzuwenden: Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter.