Die Sitzung des Verwaltungsrats der FC Basel Holding war auf 16 Uhr angesetzt. Die Protagonisten trafen sich neben dem Herzen des Vereins, dem Stadion St. Jakob Park, in den im Joggeli-Turm ansässigen Räumlichkeiten der Geschäftsstelle. David Degen, der Herausforderer, ist mit seiner Entourage vorgefahren und an den Medien vorbei lächelnd im Turm verschwunden. Der Mehrheitseigner Bernhard Burgener und seine zwei Vertrauten im Verwaltungsrat haben einen diskreteren Zugang gewählt.
So oder so: Die Kulisse für den Showdown war aufgestellt. Doch zum entscheidenden Schlagabtausch ist es nicht gekommen. Am Vormittag reichten Degens Anwälte beim Basler Zivilgericht den Antrag um eine superprovisorische Verfügung ein. Den Verwaltungsräten soll demnach unter Androhung einer Busse untersagt sein, einer Aktienübertragung zuzustimmen – ausser es handle sich um die Übertragung des Aktienpaketes von Bernhard Burgener an David Degen.
Nach einer guten Stunde war die Verwaltungsratssitzung damit ergebnislos vorbei. Es sei keine Entscheidung der FC Basel Holding möglich, kommunizierte der Verein per Medienmitteilung. Es kam damit weder zu einer Aktienübertragung an die neue Firma Basel Dream & Vision, was Burgener geplant hatte, noch an Degen, der damit sein in einem Aktionärsbindungsvertrag vorgesehenes Vorkaufsrecht durchsetzen wollte. Er hatte wohl gedacht, dass Burgener durch diesen Druck nachgibt. Was dieser nicht tat.
Keine Entscheidung der FC Basel Holding AG möglich: Der Verwaltungsrat der FC Basel Holding AG wurde aufgrund einer superprovisorischen Verfügung durch David Degen in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Mehr dazu im Link ⬇️ #FCBasel1893 #rotblaulive https://t.co/qUbfg3NoL3
— FC Basel 1893 (@FCBasel1893) March 29, 2021
Das Zivilgericht, dem angeblich ein umfangreicher Schriftsatz zugestellt worden ist, hat dem superprovisorischen Begehren zugestimmt. Entschieden ist damit allerdings noch nichts. Nach einer zeitnahen Anhörung der Parteien entscheidet das Gericht, ob aus der superprovisorischen Verfügung bis zur ordentlichen gerichtlichen Klärung eine ordentliche Verfügung wird oder ob zu einer neuen Verwaltungsratssitzung geladen werden kann.
Degen war sich im Vorfeld jedoch nicht sicher, ob das Gericht seinem Antrag entspricht. So hat er über das vergangene Wochenende vom Gesellschaftsrechtler Hans-Ueli Vogt auch ein Kurzgutachten verfassen lassen, das ihm an der gestrigen, entscheidenden Sitzung einen Vorteil hätte verschaffen sollen. Im der «BZ» vorliegenden Ausschnitt des Gutachtens ist dargelegt, dass beim Verwaltungsrats-Entscheid weder Burgener noch Degen als Direktbeteiligte in den Ausstand treten müssten.
Was daraus nicht hervorgeht, aber gegenüber Journalisten insinuiert wurde: Burgener wäre rechtlich an den Vertrag mit Degen gebunden gewesen und hätte demnach – gegen seine Interessen – für eine Macht- und Aktienübernahme durch seinen Kontrahenten stimmen müssen. Doch über die Sinnhaftigkeit dieser Argumentation musste sich der Verwaltungsrat keine Gedanken machen, da das Verfahren mit der gerichtlichen Verfügung vorweg schon gestoppt war.
Gegenüber der Öffentlichkeit versucht Degen jedoch einen anderen Anschein zu erwecken. In einer eigenen, am Montag verschickten Medienmitteilung hat er sich bereits zum Sieger der Auseinandersetzung erklärt: Er übe sein Vorkaufsrecht aus und übernehme die Mehrheit an der FC Basel Holding AG. In den kommenden Tagen werde er eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen und einen neuen Verwaltungsrat wählen.
Er selbst wolle sich auf den sportlichen Bereich konzentrieren, den geschäftlichen Bereich will er Personen überlassen, die sich bisher allerdings noch nicht hinter den Kulissen hervorgewagt haben.
Eine Aktienübertragung hat aber nicht stattgefunden. Gerade bei vinkulierten Aktien brauche es dazu zumindest einen Beschluss des Verwaltungsrates, bestätigt der spezialisierte Anwalt Markus Vischer. Ohne Beschluss bleibt damit alles beim Alten. Am späteren Abend räumt Degen ein, sich kommunikativ verrannt zu haben.
In einer nachgeschobenen Medienmitteilung interpretiert er den Tag völlig neu: Mit der superprovisorischen Verfügung habe er den Verkauf verhindert und damit den FC Basel «in letzter Minute gerettet». Burgener habe sich «trotz anderslautenden Zusicherungen nicht an die Vereinbarungen» halten wollen und «in gravierender Weise gegen die Bestimmungen des Aktionärsbindungsvertrags verstossen.»
Für Vischer, der weder für die gleichnamige Anwaltskanzlei noch in Basel arbeitet, stehen Degens Chancen nicht sehr gut, auf rechtlichem Weg sein Vorkaufsrecht geltend machen zu können.
In seiner 30-jährigen Praxis habe er es erst einmal erlebt, dass eine Partei gegen den Willen des Verkäufers ihr Vorkaufsrecht habe durchsetzen können. Er rate deshalb seinen Mandanten sogar ausdrücklich ab, aufgrund der juristischen Unwägbarkeiten überhaupt ein solches in einen Aktionärsbindungsvertrag aufzunehmen. Eine Lösung sieht er eher in Verhandlungen als in einem Rechtsverfahren, das Jahre dauern könnte.
Von einer Verhandlungslösung sind die Basler Parteien jedoch sehr weit entfernt. Nur eine gute Woche nachdem Degen Ende Februar offenbart worden war, es liege ein konkretes Kaufinteresse der Basel Dream & Vision vor, hat er am 5. März bereits sein Vorkaufsrecht geltend gemacht. Er hätte dazu eine Frist von 30 Tagen gehabt. Der Verwaltungsrat wiederum hat dazu bis spätestens am 5. April Stellung nehmen müssen, hat den Entscheid jedoch auf den gestrigen Montag vorgezogen. Ein Zurück scheint es für beide Parteien nicht gegeben zu haben. «Wer A sagt, der muss auch B sagen», heisst es ziemlich ähnlich in beiden Lagern.
Bis zuletzt belauerten sich die Parteien, um zu erahnen, was der nächste Schritt der Kontrahenten sein wird. Degen mobilisierte vergangene Woche über Social-Media-Aktionen. Burgener konterte mit einer eilig einberufenen Medienkonferenz zu den schwarzen Zahlen des Vereins für 2020 und doppelte in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» nach.
In Schweigen hüllt sich einzig Centricus. Der britische Finanzinvestor, der an der Seite von Burgener beim FC Basel investieren will, mit dem jedoch auch Degen gesprochen hat, legte bisher seine Absichten mit dem Schweizer Verein nicht offen. Zwar soll er einen verbindlichen Vertrag unterschrieben haben, doch an einem langjährigen Prozess werden die Briten wohl keinen Gefallen finden. (aargauerzeitung.ch)
Er ist aber taktisch und juristisch nicht in der Lage diese hochkomplexe Angelegenheit anzugehen.
Ich wäre zuerst ergebnissoffen in die Verhsndlungen eingetreten.
Der Primarschülerbrief, das persönliche Vorbeigehen mit dem T-Shirt in Burgeners Geschäftsstelle, dann die Unwahrheiten, die er verbreitet hatte..
Es steht schlecht um den FCB.
Diese Heimlichtuerei ist nötig, weil Burgener weiss, dass viele in Basel das nicht wollen und diese dann vor vollendete Tatsachen gestellt würden.
Wäre er wenigsten transparent, was genau er eigentlich zu tun gedenkt, aber so fällt es schwer zu glauben, er handle im besten Interesse des FCB.