Der Fussball-Cupfinal vom Ostermontag findet definitiv im Stade de Suisse statt. Die Stadt Bern hat die Bewilligung für das Spiel erteilt, wie sie am Freitag bekannt gab. Auch Fanmärsche werden toleriert. Sie wurden in die Bewilligung integriert und mit Auflagen verknüpft: Anreisezeit, Sammelplatz und Marschroute wurden verbindlich festgelegt, ebenso der Zeitpunkt des Eintreffens im Stadion. Vertreter der Fanorganisationen sollen den Umzug begleiten.
Dass Fanmärsche bewilligt würden, sei ein Zeichen an die Fans, betonen die Stadt Bern und der Schweizerische Fussballverband (SFV) in einer gemeinsamen Erklärung. «Man ist bereit, ihnen ein tolles Fussballfest samt Fanwalk zu ermöglichen, nimmt sie aber zugleich in die Pflicht.» Noch offen ist, ob sich der Fussballverband als Veranstalter an den Sicherheitskosten beteiligen wird. Der SFV habe sich bereit erklärt, «je nach Ausgang des Anlasses» einen Beitrag zu leisten, schreibt die Stadt Bern in einem Communiqué.
Der Cupfinal findet traditionell in Bern statt. Neu ist, dass die Stadt die Bewilligung für ein sogenanntes Hochrisikospiel mit Auflagen verknüpfen kann. Möglich macht dies das verschärfte Hooligan-Konkordat, das im Februar vom kantonalen Stimmvolk genehmigt wurde.
Nach Presseberichten über angeblich zerstörungswütige Basler Fans feilschte die Stadt Bern tagelang mit dem SFV und den beteiligten Klubs FC Zürich und FC Basel über die Modalitäten. Der SFV suchte zur Sicherheit bereits ein «Ausweichstadion» und wurde in Basel fündig. Die Stadt Bern fürchtet vor allem Ausschreitungen wie 2013, als GC- und FCB-Fans am Rand der Fanmärsche durch die Innenstadt randalierten. (sza/sda)