Das sagte Kai Ludwig, Rechtsvertreter von FCSG-Angreifer Nassim Ben Khalifa, heute morgen vor dem St.Galler Kreisgericht. Ludwig hat vor Jahren bereits GC-Spieler Vero Salatic in einem Streitfall gegen dessen eigenen Klub vertreten. Die Grasshoppers hatten ihren Captain nach diversen Querelen vom Trainingsbetrieb suspendiert – der Spieler erzwang die Rückkehr ins Training auf rechtlichem Weg.
Im Fall von Nassim Ben Khalifa geht es um einen bereits seit Monaten schwelenden Konflikt zwischen dem Spieler und dem Verein. Kurz vor Transferschluss erklärten die Ostschweizer Ben Khalifa im vergangenen August, er könne sich trotz eines Vertrags bis 2020 einen neuen Verein suchen. Ein Wechsel kam aber nicht zustande.
Ben Khalifa spielte im Herbst noch einige Male – zuletzt am 1. Dezember beim 0:2 in Thun. In der Folge eskalierte der Streit zwischen dem 27-Jährigen und seinem Arbeitgeber in einem monatelangen Hickhack dann derart, dass sich die Parteien am Freitag vor dem Kreisgericht St.Gallen wiederfanden.
Nassim Ben Khalifa forderte vor Gericht, er sei wieder ins Kader und ins Training der ersten Mannschaft zu integrieren. Die Vorwürfe: Der Spieler sei mehrfach teils einschneidend vom Trainingsbetrieb der ersten Mannschaft ausgeschlossen worden, so etwa vom Trainingslager, von Taktikschulungen und Videobesprechungen. Auch von gewissen medizinischen Dienstleistungen habe er teils nicht mehr profitieren können. Einmal habe sich der Spieler zudem in der Schiedsrichter-Garderobe umziehen müssen und sei dort prompt von einer Besuchergruppe überrascht worden, als er aus der Dusche gekommen sei.
Hauptstreitpunkt der Verhandlung war die Frage, ob der FC St.Gallen Nassim Ben Khalifa die Teilnahme an den Abschlusstrainings unmittelbar vor den Ernstkämpfen zu Recht verweigert. Während der Klub argumentierte, dieses sei grundsätzlich auf 22 Spieler beschränkt und Ben Khalifa könne nicht mehr mitmachen, weil er sportlich keine Rolle mehr spiele, steht für Ben Khalifas Rechtsvertreter Kai Ludwig fest:
Der Anwalt des FC St.Gallen betonte zunächst, die blosse Nichtteilnahme von Ben Khalifa an den Abschlusstrainings stelle keine Verletzung der Beschäftigungsansprüche des Spielers dar. In dieser Zeit habe Ben Khalifa die Möglichkeit, ein separates Training zu absolvieren.
Im Abschlusstraining würden auf den Gegner abgestimmte Spielsituationen eingeübt. Da sei es klar, dass Spieler, die nicht im Aufgebot stünden, nicht daran teilnähmen. Für den Entscheid des Trainers seien rein sportliche Gründe ausschlaggebend, zumal Ben Khalifa auch mehrfach betont habe, den Verein verlassen zu wollen. Der Anwalt weiter:
Bei der Befragung von FCSG-Trainer Peter Zeidler und Sportchef Alain Sutter ging es vor allem um die Ausgestaltung der Abschlusstrainings und die Frage, wer dort jeweils dabei ist – oder vielmehr: wer dort eben nicht dabei sein darf. Peter Zeidler sagte, Teil des Abschlusstrainings sei jeweils ein Spiel 11 gegen 11.
Auf die Frage des Einzelrichters, was mit jenen Spielern sei, die überzählig seien, antwortete Zeidler, meistens gehe es auf, dass genau 22 Spieler am Abschlusstraining dabei seien. Allfällige zusätzliche Spieler könnten mitmachen und den ersten Teil absolvieren, nicht aber den Hauptteil.
Auch Sportchef Alain Sutter sagte aus, es gebe Fälle, in denen noch der eine oder andere Joker und damit mehr als 22 Spieler dabei seien. Ben Khalifa seinerseits bekomme jeweils ein spezielles Trainingsprogramm für diesen Tag, betonte auch der Sportchef.
Auch der Spieler selbst ergriff in der Verhandlung das Wort. Er habe nie Probleme gemacht und fühle sich durch die erwähnten Einschränkungen nicht mehr als Spieler der ersten Mannschaft, sagte er. Das Abschlusstraining sei das wichtigste Training, da könne man sich noch einen Platz im Team erkämpfen, und es gehe um Taktik und das Einüben von Standards.
Auf die Frage, wer am Abschlusstraining teilnehmen könne, bekräftigte Ben Khalifa:
Sogar der zwischenzeitlich ebenfalls aussortierte Philippe Koch, der nicht einmal mehr auf der Kontingentsliste gestanden sei, sei nicht wie er von den Abschlusstrainings ausgeschlossen worden, so Ben Khalifa.
Der Anwalt des Clubs sprach während der Verhandlung von einer «Stimmungsmache» gegen den FC St.Gallen. Er hielt fest, es seien einzig sportliche Gründe, weshalb der Trainer entschieden habe, dass Ben Khalifa nicht mehr an den Abschlusstrainings teilnehmen dürfe. Der Verein sehe keine Ansprüche verletzt, die Einschränkung für Ben Khalifa bezüglich der Nichtteilnahme an den Abschlusstrainings sei klein.
Derweil machten die Rechtsvertreter des Spielers geltend, im Abschlusstraining gehe es um weit mehr als das Spiel 11 gegen 11. Jedes Training zähle, jedes verpasste Training stelle einen Nachteil dar. So entgingen Ben Khalifa jegliche Chancen auf einen Spieleinsatz, er habe Lohneinbussen, und ein vorzeitiger Transfer werde faktisch verunmöglicht. Der FC St.Gallen habe versucht, ihn dazu zu animieren, den Club zu verlassen, und ihm das Leben deshalb so schwer wie möglich gemacht. Die Aussagen von Peter Zeidler und Alain Sutter hätten klar gezeigt:
Der Einzelrichter seinerseits liess bereits während der Verhandlung durchblicken, dass er im vorliegenden Fall eine Verletzung des Beschäftigungsanspruchs durch den Ausschluss vom Abschlusstraining eher nicht sehe. Es könne allerdings das Prinzip der Gleichbehandlung verletzt worden sein.
Das Urteil im Fall ergeht schriftlich.
- Ben Khalfia flog nach Madrid für den Superclassico an einem Sonntag und war dementsprechend nicht rechtzeitig zum Morgentraining am Montag zurück.
- Er motzt, dass er nicht am Testspiel gegen Heidenheim teilnehmen durfte. Das er zur gleichen Zeit in Tunesien beim Abschiedsspiel von Karim Haggui weilte, wird hier verschwiegen.
Eigentlich schade, dass ein so talentierter Spieler sich immer selber im Weg steht.
Er kann froh sein wurde von Seiten des FCSG keine schmutzige Wäsche gewaschen und gewisse Undisziplinbarkeiten keine Erwähnung fanden, glaubt man Gerüchten aus Insiderkreisen.